Die Diskussion um den "Hackerparagraphen"

In einem neuen Beitrag für JurPC greift die Strafrechtlerin Ines Hassemer die kontroverse Diskussion um die Neufassung des § 202c StGB auf, der die Herstellung von Programmen und Tools, die dem Ausspähen und Abfangen von Daten dienen, unter Strafe stellt. Der Beitrag von Hassemer bietet einen Überblick über die Thematik aber keine (neuen) Lösungsansätze. Ebenfalls mit dem Thema befasst hatte sich Jens Ferner. Anders als die Kollegin Hassemer gehe ich allerdings davon aus, dass das Thema mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.5.2009 (Az.: 2 BvR 2233/07) seine Brisanz weitgehend verloren hat. Auch wenn das Gericht die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat, wird doch sehr deutlich, dass das BVerfG davon ausgeht, dass sog. "Dual Use Programme" nicht ohne weiteres dem Anwendungsbereich der Norm unterfallen. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Auslegeung von § 202a StGB u.a. ausgeführt: "Danach muss das Programm mit der Absicht entwickelt oder modifiziert worde…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bundesverfassungsgericht , Anwendungsbereich , Strich , Dual Use
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 16. März 2010 auf http://www.internet-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Cybercrime: BVerfG zu § 202 c Abs. 1 Nr. 2 StGB

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 29. Juni 2009 — Im Zusammenhang mit Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden betreffend die Vorschrift § 202 c StGB hat sich das BVerfG grundleg…

Das BVerfG erklärt den § 202c StGB

Die herrschende Meinung | 19. Juni 2009 — Das BVerfG hat in seiner heute veröffentlichten Entscheidung die Klage dreier Beschwerdeführer gegen den umstrittenen § 202c …

Bundesverfassungsgericht: Zur Auslegung des Hackerparagraphen § 202c StGB - Dual Use Tools

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juni 2009 — Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2233/07 Beschluss vom 18.5.2009, Das Bundesverfassungsgericht hat sich in diesem Beschluss mit dem …

BVerfG entscheidet zum "Hackerparagrafen"

LAWgical | 19. Juni 2009 — Das BVerfG hat am heutigen Freitag eine Entscheidung zum so genannten "Hackerparagrafen", § 202c StGB bekannt gegeben (siehe auch …

BVerfG: Hackerparagraph - Dual-use-Software fällt nicht unter den objektiven Tatbestand des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Zur Auslegun…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 22. Juni 2009 — 1. Tatobjekt des § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB kann nur ein Computerprogramm sein, dessen Zweck die Begehung einer Straftat nach § 202a…

Hackerparagraph: Bundesverfassungsgericht hält Verfassungsbeschwerden für unzulässig

kLAWtext | 19. Juni 2009 — Das Bundesverfassungsgericht hat gestern eine Entscheidung zum so genannten Hackerparagraph § 202c Strafgesetzbuch (StGB) gefällt,…

Dual Use Tools: BVerfG: Einsatz von "dual use tools" nicht nach § 202c Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar

beck-blog | 23. Juni 2009 — "Dual use tools", die sowohl für die Sicherheitsanalyse von Netzwerken als auch zur Begehung von Straftaten nach §§ 202a, 202b …

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig

fachanwaltsliste.de | 22. Juni 2009 — Pressemitteilung Nr. 67/2009 vom 19. Juni 2009 Beschluss vom 18. Mai 2009 – 2 BvR 2233/07, 2 BvR 1151/08, 2 BvR 1524/08 – M…

Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig

fachanwaltsliste.de | 22. Juni 2009 — Pressemitteilung Nr. 67/2009 vom 19. Juni 2009 Beschluss vom 18. Mai 2009 – 2 BvR 2233/07, 2 BvR 1151/08, 2 BvR 1524/08 – M…

BVerfG zum Hackerparagrafen § 202 c StGB

JIPS News | 23. Juni 2009 — Mit Beschluss vom 18. Mai 2009 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen § 202c StGB, der das Vorbereit…

Hackerparagraph §202c StGB näher beleuchtet | Daten-Strafrecht

Mit einer aktuellen Aktion des iX-Chefredakteurs wird das Thema Hackerparagraph plötzlich wieder in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung


Das Bundesverfassungsgericht
Ines M. Hassemer, Der so genannte Hackerparagraph § 202 c StGB - Strafrechtliche IT-Risiken in Unternehmen