Die Diskussion um den Facebook-Like-Button: Alter Wein in neuen Schläuchen…

Henning Tillmann erläutert und demonstriert anhand eines konkreten Anwendungsbeispiels aus Anlaß der gestrigen “Facebook-Anhörung” im Bundestags-Unterausschuss “Neue Medien” anschaulich, warum das durch das ULD im Hinblick auf die sog. Like-Buttons “entdeckte” Datenschutzproblem erstens nicht neu und zweitens nicht auf Facebook beschränkt ist:

“Die oben angezeigte Grafik läuft auf dem Server tilli.me und legt auf drei verschiedene Arten Bewegungsprofile an. Wohl gemerkt: Es handelt sich hierbei um eine Grafik! Die Datensätze werden anhand der IP-Adresse, einer einzigartigen Computerkennung (Cookie) und eines Nicknames erhoben. Das letzte Beispiel soll somit das Verhalten eines Social Networks andeuten. [...].

Konsequenterweise müsste auch jede Grafik, jede Werbeanzeige [...] erst per Opt-In des Besuchers bzw. der Besucherin aktiviert werden. Werden beispielsweise Google AdWords eingebunden, werden ebenfalls IP und Identifikationsmerkmale (Cookies) an Google übertragen, die u. U. mit einem eingeloggten…

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Themen: Web 2.0 , Datenschutz , Gesetzgebung , Google , Haftung , It-recht , Konto , Social Networks , It-sicherheit , Wein , Flickr , Uld , Facebook , Blog-beitraege
Rechtsgebiet: Onlinerecht

Erschienen 25. Oktober 2011 auf http://blawg.legalit.de.

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Google | Henning Tillmann