Die defekte Wohnungstür nach Feuerwehreinsatz

Die Feuerwehr steht vor der Tür und öffnet diese gewaltsam. Wer hat eigentlich später für die Repartur der Tür zu sorgen?. Grundsätzlich der Vermieter, meint das Amtsgericht Bad Segeberg (AG Bad Segeberg, Urt. v. 06.10.2011 - 17 C 336/10) Wenn ein Handwerker die Eingangstür einer Wohnung repariert und nicht beweisen kann, dass der Mieter der Wohnung ihn hiermit beauftragt hat, kann er nicht von dem Mieter die Zahlung der für die Instandsetzung der Tür angefallenen Kosten verlangen. Denn ein Werkvertrag mit dem Mieter kommt mach Auffassung des Gerichts auch nicht dadurch konkludent zustande, dass der Mieter von …

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Erschienen 19. Oktober 2011 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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