Die Debeka macht das anders

Ich habe in einem Rechtsstreit zwei Mandanten vertreten. Einer der beiden ist bei der Debeka rechtsschutzversichert, der andere hat keine Rechtsschutzversicherung. Die Debeka erteilt Kostenzusage. Nach Beendigung der Angelegenheit rechne ich ab. Gegenüber der Debeka stelle ich die Kosten in Rechnung, die durch die Vertretung ihres Versicherungsnehmers angefallen sind - also keine Mehrvertretungsgebühr. Die Sachbearbeiterin ruft an: Das ginge nicht. Ich müsse die Rechnung um die Hälfte kürzen. Wieso, frage ich. Ich hätte doch nur die Kosten berechnet, die durch Vertretung des VN angefallen sind. Ich weise auf § 7 Absatz 2, Satz 1 RVG hin. Das versteht sie nicht. Das kenne ich aber anders, sagt sie. Ich würde dann ja auch zweimal abrechnen, das könne ja nicht richtig sein. Ich weise auf § 7 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 RVG hin. Trotzdem, sagt sie, ich müsse die Hälfte abziehen: Das machen wir schließlich immer so. Ja, aber nicht mit mir, sage ich und bitte, dass doch dann schriftlich zu machen. Für die dann erforderliche Klage des Versicherten. Sie würde den Vorgang dann "oben" noch mal vorlegen, sagt sie zum Schluss. Da bin ich ja mal gespannt, ob da vielleicht jemand das RVG zur Hand hat.

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Themen: Debeka , Debeka Rechtsschutz

Erschienen 16. Februar 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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