Die neue „Cookie-Richtlinie“ der EU – worauf sich Unternehmen bereits heute einstellen sollten

Das IITR informiert: Das EU-Parlament hat Ende letzten Jahres in Richtlinie 2009/136/EG eine Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG) beschlossen, die auch die Nutzung von Cookies betrifft. Ziel der Änderung der Richtlinie ist die Schaffung von mehr Transparenz und Sicherheit für die Verbraucher. In diesem Artikel sollen die Änderungen untersucht werden, die das EU-Parlament hinsichtlich der Verwendung von Cookies getroffen hat.

Bedeutung von Cookies

Cookies sind heutzutage vor allem für die Werbewelt relevant. Sie sind nützlich um Daten über die Nutzung einzelner Webseiten und das Nutzverhalten im Allgemeinen zu sammeln. Insbesondere das Kaufverhalten der Nutzer kann basierend auf einer geschickten Cookiesetzung analysiert werden. Gerade deswegen sind auch diverse Verbraucherschutzgruppen sowie öffentliche Institutionen auf den Gebrauch von Cookies aufmerksam geworden.

Rechtliche Bewertung

Es wird durch den Änderungsbeschluss unter anderem ein neuer Art. 5 Absatz 3 in die bestehende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation eingefügt:

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet wird, wenn der betreffende Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann.”

Was bedeutet „Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen“?

Die neue oben zitierte Richtline spricht von „Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen“. Damit ist maßgeblich, wie der deutsche Gesetzgeber den Begriff „Information“ auslegen wird. Denn die Speicherung personenbezogener Daten in Cookies bedarf bereits nach derzeit geltender Rechtlage einer datenschutzrechtlichen Erlaubnis (also beispielsweise einer Einwilligung oder einer datenschutzrechtlichen Gestattungsnorm). Setzt der deutsche Gesetzgeber die Begriffe „Information“ und „personenbezogene Daten“ gleich, wird sich daher nicht viel ändern. Folgt er aber der Intention der Richtlinie und fasst den Begriff „Information“ weiter, wird die Abspeicherung sämtlicher Cookie-Inhalte künftig grundsätzlich einwilligungsbedürftig.

Was kritisieren Datenschützer an der momentanen Cookiehandhabung?

Kritisiert wird vor allem, dass der Nu…

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Themen: Datenschutz , EU , Bundestag , Richtlinie , Kommentar , Praxis , Einwilligung , Daten , Session , Informationelle Selbstbestimmung , Datenschützer , Politik , Praxis - Verarbeitende Stellen , Praxis - Für Betroffene , Datenschutzrichtlinie , Information , Cookie

Erschienen 13. Mai 2010 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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