Die Cicero-Affäre
am 16.10.2005 von JURAAA!DE
Ich habe mich heute endlich etwas näher mit den Ermittlungen gegen Redakteure des “Cicero”-Magazins beschäftigt. Während die Kritik an Noch-Innenminister Otto Schily auch aus der SPD immer lauter wird, leitet die Staatsanwaltschaft Berlin nun ein zweites Ermittlungsverfahren gegen einen Cicero-Redakteur ein, jetzt geht es um angebliche Beihilfe zum Geheimnisverrat (§ 353b StGB) in Zusammenhang mit der Leuna-Affäre.
Dabei drängt es sich einem geradezu auf, dass schon im Fall des Terrorismus-Dossiers völlig unverhältnismäßig gehandelt wird. Statt den offensichtlich vorhandenen “Maulwurf” in den BKA-eigenen Reihen zu suchen und zu entfernen, bekämpft man die Symptome mit der Schrotflinte, ohne Rücksicht auf störende Nebensächlichkeiten wie Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit (Art. 5 I GG), Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) oder Privatsphäre (Art. 2 I GG) zu nehmen.
Lesenswertes zum Thema:
Spiegel Online: Ermittlungen ausgeweitet
R-Archiv: Gesucht - ein Anfangsverdacht
FAZ.net: Razzia bei Cicero: Nach Gutsherrenart
land.lu: Aufsatz: Das deutsche Presserecht schützt Informanten, aber nur unzureichend redaktionsinterne Journalisten
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