Die Bundesregierung und das Gewissen
am 24.06.2005 von http://blog.staatsrecht.info
Wie Handakte berichtet, hätte die Bundesregierung offenbar gerne eine Möglichkeit gehabt, gegen die Entscheidung des BVerwG zur Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Das ist mal wieder typisch: Die Bundesregierung braucht das BVerfG doch gar nicht! Sie kann entweder im Rahmen einer Diesntvorschrift die Bedingungen festlegen, unter denen der Gewissensentscheidung der Soldaten in Zukunft Bedeutung zukommen soll, oder sie bringt einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes ein, mit der die Befehlsverweigerung dennoch sanktioniert wird. Dann liegt der schwarze Peter aber wieder bei den Soldaten, die sich auf ihr Gewissen berufen - und die können ja dann nach Karlsruhe gehen.
Die Stellungnahme des BMV belegt aber (wieder einmal) die Verschiebung der Gewichte: Politische Entscheidungen sollten jedoch nicht von den Gerichten getroffen werden, sondern vom Parlament und der Regierung. Nur wenn …
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