Die Bundesregierung mag keine Anonymität

Nachdem, ausgelöst durch Äußerungen von Innenminister Friedrich, gerade allerorten über das Für und Wider von Anonymität im Netz diskutiert wird, erscheint es mir angebracht zu erwähnen, dass die Bundesregierung ganz generell ein Problem mit der Anonymität (im Netz) hat und deshalb nichts unversucht lässt, diese, wo es nur geht, zurückzudrängen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention möchte der anonymen Onlinebezahlung und derjenigen durch (anonym) erworbene Pre-Paid-Karten den Garaus machen. Verkaufsstellen sollen nämlich künftig den Kunden identifizieren müssen.

Der Gesetzesentwurf enthält außerdem die Regelung, dass Betriebe mit mehr als 9 Mitarbeitern künftig einen Geldwäschebeauftragten ernennen müssen und, dass rechtsberatende Berufe und Steuerberater bestimmte verdächtige Zahlungsvorgänge melden sollen. Dienstleister oder Händler sollen, wenn es sich bei dem Vertragspartner um eine Person handelt, die ein wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat (politisch exponierte Personen), ebenfalls zu einer Meldung verpflichtet sein.

Nicht nur Datenschützer halten diese Regelungen für höchs…

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Themen: Datenschutz , Bürgerrechte , Geldwäsche , Bdsg , Anonym , Anonymität

Erschienen 9. August 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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