Die Bundesnetzagentur hat 1&1 Internet AG wegen Rufnummernmissbrauchs bei ihren Kunden- bzw. Technik-Hotlines abgemahnt:

Statt fester Verbindungspreise heißt es – 0 bis 24 Cent bzw. 0 bis 99 Cent je Minute, obwohl die gesetzlichen Vorschriften eindeutige Preisangaben vorschreiben. Daher hat die Bundesnetzagentur auf Beschwerde von Dorin Popa jetzt 1&1 „aufgrund des Verstoßes gegen § 66a Telekommunikationsgesetz (TKG) unter Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen für Geteilte-Kosten-Dienste bzw. Premium-Dienste…

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Themen: Internet , Bundesnetzagentur

Erschienen 18. September 2008 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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