Die Botschaft versteigern

CK - Washington.   Am 14. Juni 2007 entschied in Washington der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten, Supreme Court, die nach den Wiener Übereinkommen aus amerikanischer Sicht ungeklärte Steuer- und Immunitätsfrage, ob die kommunale, jährlich erhobene Grundsteuer gegen Botschaften gerichtlich durchgesetzt werden kann. Dieser Präzedenzfall betrifft die von New York City erhobene Steuer für ein Gebäude im Eigentum der ständigen Vertretung Indiens bei den Vereinten Nationen. Das Gebäude wurde nicht nur für amtliche Zwecke genutzt, sondern es diente auch untergeordnetem Botschaftspersonal als Wohnstätte. Die Stadt beanspruchte für die nichtdienstliche Nutzung Property Tax und erwerb ein Pfandrecht nach der Weigerung Indiens, diese Steuer zu entrichten. Die Rechtsfrage lautet, ob amerikanische Gerichte zur Durchsetzung dieses Steueranspruches ihre sachliche Zuständigkeit gegen fremde Staaten ausüben dürfen oder vom Foreign Sovereign Immunities Act daran gehindert sind. In Sachen Permanent Mission of India to the United Nations at al. v. City of New York, Az. 06-134, ent…

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Themen: Bundesgerichtshof , Supreme Court , Versteigern

Erschienen 15. Juni 2007 auf http://anwalt.us.

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