EU-Mahnverfahren
Rechtslupe | 12. Dezember 2008 — Das Europ??ische Mahnverfahren kann ab heute, das europ??ische Verfahren f??r geringf??gige Forderungen kann ab 1. Januar 2009 …
Über zehn Jahre geistert er nun schon durch die europäische, mithin auch österreichische Hochschulwelt. Von manchen zum allein seligmachenden Allheilmittel der Wissenschaftspolitik in unantastbare Sphären überhöht, von vielen als Krebsgeschwür unseres an allen Ecken und Enden kränkelnden und mehr und mehr ausgehöhlten Hochschulsystems verdammt, von einigen wenigen aber – und dabei handelt es sich natürlich ausgerechnet um diejenigen, denen die hehre Aufgabe seiner Umsetzung obliegt – von diesen Auserwählten jedoch wurde er in seinen ursprünglichen Zielen schlicht grundlegend pervertiert und zum Werkzeug eines neoliberalen Wirtschaftsdiktats instrumentalisiert.
Der Bologna-Prozess also, jene in vielen Augen unselige Entwicklung, die seit der sogenannten Unireform 2002 des Herrn Sektionsleiters Höllinger (Pardon: unterzeichnet selbstredend von einer damals als Wissenschaftsministerin vorgeschobenen gewissen Frau Gehrer), mit der die über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen in Österreichs Universitätslandschaft schlichtweg eliminiert wurden, jene Entwicklung also, die mit der Schaffung eines feindseligen Konkurrenzdenkens zwischen den Universitäten die Hoffnung auf einen gemeinsamen Weg der österreichischen Hochschulen endgültig zu Grabe getragen hat und die durch kurzsichtige Studiengebührenpolitik und desaströse Dienstrechtsnovellen sowohl auf Seiten der Studierenden wie auch der Lehrenden zu Verunsicherung und innerer Emigration anstelle der viel beschworenen Aufbruchsstimmung geführt hat, dieser Bologna-Prozess steht symptomatisch für die vorherrschende Entwicklung der vergangenen ein bis zwei Jahrzehnte in Richtung einer Gesellschaft von extrem vereinheitlichten, aus möglichst allen herkömmlichen Verbänden des Privatlebens herausgelösten und zunehmend fremdgesteuerten und berechenbaren Adressaten für die Politik und bzw vor allem für die Wirtschaft.
Dabei wäre die Idee hinter der damaligen Erklärung so übel nicht gewesen wie man aus folgendem Auszug aus der Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 in Bologna ersehen kann:
„ … die folgenden Ziele, die wir für die Errichtung des europäischen Hochschulraumes und für die Förderung der europäischen Hochschulen weltweit für vorrangig halten, zu erreichen:
Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes (Diploma Supplement) mit dem Ziel, die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern. Einführung eines Systems, das sich im wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: einen Zyklus bis zum ersten Abschluß (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluß (graduate). Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklu… » Vollständiger ArtikelErschienen 24. November 2010 auf http://ra-kanzleimarketing.blogspot.com.
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