Die Beschwerde der Berliner Volksbank

Ich hatte in mehren Beiträgen über das Geschäftsgebahren der Berliner Volksbank berichtet. Es ging um Kosten, die die Bank plötzlich einer Kundin in Rechnung stellte (“Abzock-Qualität“) und um eine “Vorladung der Kundin durch die Berliner Volksbank”.

Darauf folgte ein Gegenangriff der Bankster mit dem Vortrag, ich hätte irgendwas unzulässigerweise in’s Internet eingestellt.

In jenem Beitrag hatte ich dann den Lesern dieses Weblogs

Zum Schluß noch [...] das ultimative Super-Sonderangebot

unterbreitet.

Das wiederum fanden die Herrschaften bei der Berliner Volksbank aber gar nicht witzig. Der Bereich Recht in der Volksbank, dort ein Herr Willnow, schrieb daher eine bierernste Beschwerde über mich an die Rechtsanwaltskammer:

Internetangebot für angehende Bankräuber

So lautete die durchaus kreative Betreffzeile der Beschwerdeschrift. Aber der folgende Rest verläßt gleich wieder dieses erhabene Niveau:

Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit insbesondere auf das “Super-Sonderangebot” lenken, wonach Bankräuber, die die Berliner Volksbank eG überfallen, ggf. zu einem Sonderpreis in Höhe von 20,00 € von ihm verteidigt werden könnten. Aus unserer Sicht schadet Rechtsanwalt Hoenig mit dieser Auslobung dem Berufsbild eines Rechtsanwalts.

Wir stellen anheim, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den “Kollegen” an seine Berufspflichten zu erinnern.

Die Kammer forderte mich dann auch ultimativ auf

innerhalb von drei Wochen nach Zugang dieses Schreibens zu dem Vorwurf schriftlich Auskunft zu erteilen, Sie hätten mit Ihrem “SuperSonderangebot für Bankräuber” übertriebene und damit unsachliche Werbung i.S.d. § 43b BRAO i.V.m. § 6 Abs. 1 BORA betrieben.

Ich war völlig erschüttert. Eine Kammerbeschwerde! Und das mir!!

Nach einigen schlaflosen Nächten und reichlich Antidressiva konnte ich mich zusammen- und dann zu einer Stellungnahme hinreißen:

Selbstverständlich wird niemand, der seine Sinne beieinander hat, von mir erwarten, daß ich tatsächlich ein ernsthaftes „Mandatserlangungsangebot“ abgegeben habe, als ich fünf Verteidigungen vor der Strafkammer für 20 Euro zugesagt habe. Vielmehr dürfte die dahinter stehende Botschaft auch für einen durchschnittlich begabten Hauptschulabgänger leicht zu erkennen sein.

Daß dieser Beschwerdeführer nun zu einer Gruppe von Lesern gehört, denen es (berufsbedingt?) nicht gegönnt ist, ein wenig Humor zu pflegen, und statt dessen darin eine invitatio ad offerendum oder sonst so einen zivilistischen Erstsemes…

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Themen: Vortrag , Weblogs , Rechtsanwalt

Erschienen 21. Juni 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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