Die Berufung des Dr. Mabuse

Vor der Berufungsverhandlung hatte der Vorsitzende bereits bei Dr. Mabuse (Name geändert, kann mich nicht leiden) angerufen, und ihm mitgeteilt, dass die Kammer dem Amtsgericht folgen würde und beabsichtige, die Berufung zurückzuweisen. Er solle doch mit seinem Mandanten besprechen, ob die Berufung zwecks Kostenersparnis nicht zurückgenommen werden könne. Damit war Mabuses Mandant, wie er im Verhandlungstermin dann ausführlich schildert, aber überhaupt nicht einverstanden. Er sei ja schließlich im Recht, dann werde er das Urteil dafür benutzen, um den Beklagten die Kündigung auszusprechen. Aber, aber, meint das Gericht, für eine Kündigung gäbe es ja gerade keinen Grund, schließlich wären die Beklagten im Recht. Daneben würde er den Beklagten das Wasser abstellen, erklärt Mabuses Mandant, und die Mülltonne abbestellen usw. usf., schließlich würden die ja nicht dafür bezahlen. Mich wundert ein bisschen, dass Dr. Mabuse seinem Mandanten nicht ins Wort fällt, wo der sich gerade um Kopf und Kragen redet. Dafür greift der Vorsitzende ein und meint, er solle mal schön aufpassen, hier rechtswidrige Handlungen anzudrohen. Da würde er gewaltigen Ärger bekommen können. Ich bin gespannt, wie das Urteil ausfällt. Vorher in diesem Blog: Dr. Mabuse, der Plagiator

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Erschienen 13. Oktober 2007 auf http://www.ra-blog.de.

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