Die Überraschung des Gerichtes

Der Mandant liegt mit der örtlichen ARGE im Clinch, da diese seine Hartz IV Leistungen anders berechnet, als er das möchte. Man behauptet bei ihm nämlich eine Bedarfsgemeinschaft mit einer Mieterin, die nach seinen Aussagen nicht besteht.

Die erste Klage war 2007 erhoben worden, die letzte 2009. Im Jahre 2008 fand im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes ein Erörterungstermin statt.

Nun lud das Sozialgericht erneut zum Erörterungstermin. So richtig konnte ich mir nicht vorstellen, was das Ganze sollte. Der Richter löste kurz nach Beginn des Termins im Gerichtssaal die Sache auf: “Eigentlich wollten wir heute den Termin in das Haus des Klägers verlegen. Der Fahrdienst ist schon bestellt.”

Ich war dann doch etwas baff. Davon stand in der Ladung nichts. Das Gericht verfolgte damit sicher die Absicht, zu verhindern, dass bei einem angekündigten Ortstermin die Wohnung dem Klägervortrag gerecht hergerichtet wird. In einem Strafverfahren wäre das jedoch der Zeitpunkt für mindestens einen Unterbrechungsantrag gewesen.

Der Mandant war ebenfalls mehr als erstaunt. Allerdings stimmt…

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Themen: Anwaltsalltag , Zeitpunkt

Erschienen 15. April 2010 auf http://www.bella-ratzka.de.

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