Die Übernahme eines Beratungshilfemandats

Die Übernahme eines Beratungshilfemandats

Gemäß § 49 a Absatz 1 und 2 BRAO i.V.m. § 16 a II BORA ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Nur im Einzelfall kann er die Beratungshilfe aus wichtigem Grund ablehnen, § 49 a Absatz 1, Satz 2 BRAO.

Ein wichtiger Grund für die Ablehnung oder vorzeitige Beendigung des Mandats liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe nicht vorliegen oder der Rechtsanwalt durch Erkrankung oder berufliche Überbelastung an der Beratung gehindert ist. Vorzeitig beendet werden kann ein Mandat aus wichtigem Grund, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant aus Gründen, die in der Person des Mandanten liegen, schwerwiegend gestört ist, was passieren kann, wenn der Mandant die unbedingt notwendige Mitarbeit verweigert. Ein wichtiger Grund liegt auch im Fall einer Interessenkollision vor, der Rechtsanwalt muss seine Tätigkeit versagen.

Gemäß § 1 Absatz 1, Nr. 1 Beratungshilfegesetz wird Beratungshilfe auf Antrag gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist, Nr. 2. Nach Nr. 3 der Vorschrift darf die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig erscheinen. § 1 Absatz 2 Beratungshilfegesetz stellt klar, dass die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 gegeben sind, wenn dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der ZPO ohne eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre.

Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 4 Absatz 1 Beratungshilfegesetz. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden, wobei der Sachverhalt für den die Hilfe benötigt wird, anzugeben ist. Weiter sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft zu machen, § 4 Absatz 2.

Für Friedrichshain-Kreuzberg ist das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in der Möckernstraße 130 zuständig. Harz IV-Empfänger und Geringverdiener haben die Möglichkeit, dort die Gewährung von Beratungshilfe in einer zu klärenden Rechtsangelegenheit zu beantragen. Zum Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse genügt der aktuelle Bewilligungsbescheid des Jobcenters und die Kopie der Kontoauszüge der vergangenen drei Monate bzw. die aktuellen Lohn- oder Gehaltsnachweise und die Kopien der Kontoauszüge.

Das Amtsgericht stellt bei Bejahung der Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe in dreifacher Ausfertigung aus. Auf dem Vordruck ist die Angelegenheit genau bezeichnet, der Rechtsuchende kann sein Problem mit Hilfe eines Rechtsanwaltes seiner Wahl lösen.

Im günstigst……

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Amtsgericht , Mandat , Berufliche , Kreuzberg , Erkrankung , Rechtsanwalt Kreuzberg

Erschienen 13. Januar 2012 auf http://www.rechtsanwalt-robak.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Änderung der Berufsordnung für Anwälte zum 01.09.2009

Dr. Schmitz & Partner | 9. September 2009 — In den BRAK-Mitteilungen 2009, 120 ist die Neuregelung des § 16a BORA amtlich bekannt gemacht worden. Die Pflichten des Recht…

Keine Ablehnung der Beratungshilfe trotz Inkompetenz?

kanzlei-hoenig.de | 1. Oktober 2009 — Ab dem 1. September 2009 gilt § 16a der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) in neuer, geänderter Form: Ablehnung der B…

Beratungshilfe

RA-Blog | 5. April 2006 — Wer sich anwaltliche Beratung nicht leisten kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe beantragen. Anspruch hat…

Anwalt Glücksspiel: Rechtsanwalt als Glücksspieler

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 22. Februar 2008 — Wer die Kosten der Rechtsberatung durch einen Anwalt nicht aufbringen kann, erhält - als eine Form der staatlichen Sozialleistu…

Nachträgliche Beratungshilfe: Zur nachträglichen Gewährung von Beratungshilfe (in Strafsachen)

Recht und Alltag | 6. Juli 2007 — Das Amtsgericht Konstanz hält in seinem Beschluss vom 3.07.2007 (Az.: UR II 91/07) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, won…

BVerfG: Gleichstellung der Unbemittelten im Rechtsschutz ernst nehmen?

beck-blog | 18. Juni 2009 — Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 …

Beratungshilfe und außergerichtliche Schuldenbereinigung

ent-schuldigung.de | 25. Februar 2010Beratungshilfe ist eine staatliche Leistung, die der Prozesskostenhilfe (Verfahrenskostenhilfe) ähnlich ist. Die Kosten des Rec…

Sie Kosten den Staat einen Haufen Geld!

Wir können auch anders... | 11. April 2010 — Das musste sich ein Bürger im Amtsgericht Mainz anhören, als er wegen eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe bei einer …

Beratungshilfe: Empfänger von Hartz 4 können nicht auf Beratung bei der ARGE verwiesen werden

anwalt-kiel.com | 22. Juni 2009 — Das Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 1517/08 vom 11.5.2009 - hat entschieden, dass das Amtsgericht die Gewährung eines Beratungshi…

Beratungshilfe für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft

Info-Sozialrecht.de | 2. März 2012 — Das Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgelegenheit garantiert die erforderliche anwaltliche Beratung im Rahmen der Bewilligung vo…