Die Beklagte wird geschlossen - Sozialgerichtsprozess wie weiter?

Ein freundliches kurzes Schreiben flatterte uns vom Landessozialgericht ins Haus: Die Beklagte wird aufgefordert mitzuteilen, wer ihren Rechtsstreit (der in Wirklichkeit natürlich unser Rechtsstreit ist) weiterführen wird. In der Tat – das fragen wir uns auch. Die Beklagte ist nämlich ab dem 31.12.2011 geschlossen, dann gibt es nur noch die geschlossene Krankenkasse in Abwicklung…Früher war zwar eindeutig nicht alles besser, aber doch etliches erhebliches leichter: eine Krankenkasse jedenfalls war ein ordentlicher Prozessgegner, bei dem man sicher sein konnte, dass er nicht einfach verschwunden sein würde….

In unserem Verfahren ist die Schließung der Prozess nicht ganz ohne, denn es geht um die Kostenübernahme für Behandlungen im Kinderhospiz. Die beklagte Krankenkasse hat sich da recht hartnäckig gezeigt und lange Zeit die Kostenübernahme verweigert, weil sie der – nicht nur aus unserer Sicht irrigen – Auffassung war, auch bei Kindern käme eine Hospizversorgung nur in den letzten Lebenswochen in Betracht. Die meisten anderen Krankenkassen haben das anders gesehen. Die Mandanten, die wir vertreten werden sich nun vermutlich eine Krankenkasse suchen, die sie weniger malträtiert. Aber wer führt den Prozess weiter – und verliert ihn vermutlich irgendwann? Und vor allem: wer zahlt dann unsere Gebühren? Wenn die Rechtsnachfolgerin, was klug wäre, den Anspruch der Mandanten sofort anerkennt, haben sie …

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Themen: Krankenkassen , Sgb V , Krankenkasse , Prozess , Sozialgericht , Kostenübernahme , Recht Besonders , Kinderhospiz , Schließung

Erschienen 28. Dezember 2011 auf http://blog.menschenundrechte.de.

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