Alle Blogs » Die beiderseitig zu vertretende Unmöglichkeit

Die beiderseitig zu vertretende Unmöglichkeit

am 06.05.2008 von Jurakopf

Die Ausgangslage ist einfach, das Problem an sich aber (und vor allem seit der Schuldrechtsreform) nicht: Wie sieht es bei der beiderseitig, also von Schuldner und Gläubiger zugleich, zu vertretenden Unmöglichkeit aus? Wie ist das zu lösen?
Der Ausgangspunkt ist folgender: Nehmen wir an, jemand kauft ein Auto (Stückkauf natürlich), bezahlt auch schon, macht aber vor der Übereignung eine Probefahrt, bei der es sowohl aufgrund eines Sachmangels aber auch aufgrund eines Fehlverhaltens des Käufers zum Untergang des Fahrzeugs kommt. Das Beispiel ist an den Haaren herbeigezogen, stammt aber nicht von mir, sondern von Faust in JuS 2001 ab Seite 133.
Wer bisher nur die “Standardfälle” zur Unmöglichkeit gepaukt hat, der steht hier vor einem Problem: Während nämlich der Anspruch auf die Leistung nach §275 I BGB untergeht, steht im §326 II BGB, dass der Anspruch auf die Gegenleistung (Kaufpreis!) dann nicht untergeht, wenn der Gläubiger für die Unmöglichkeit alleine oder weit überwiegend verantwortlich ist. Man muss nun wissen, dass “weit überwiegend” bei frühestens 80%, spätestens aber 90% Verantwortung vorliegt (nach Palandt). Bei einer Verteilung zu fast gleichen Anteilen zwischen Schuldner und Gläubiger ist das aber nicht möglich, so dass der §326 I BGB greift - das heisst, der Anspruch auf die Gegenleistung geht ebenfalls unter.
Wir haben also einen Fall der Unmöglichkeit, der von beiden Seiten zu vertreten ist. Einfach nur Leistung und Gegenleistung erlöschen zu lassen ist da ein bisschen wenig, schliesslich sind hier nicht nur beide Seiten verantwortlich für den Untergang, sondern somit haben auch beide Seiten (Aussagelogik) einen Schaden. Und …

Frustrierendes zu § 284 BGB

Corporate BLawG / von Ulrich Wackerbarth Endlich haben wir wieder Lexis-Nexis an der Fernuniversität, so dass ich die Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht verfolgen kann. Aufgefallen ist mir zunächst ein Aufsatz von Stoppel in der ZGS 2006, S. 255ff., in der Sto…

Dackel vor dem EuGH?

Corporate BLawG / von Ulrich Wackerbarth Kurzer Beitrag von Keilmann in der NJW 2006, 2526f. zum Dackelurteil des BGH: 1. Recht hat Keilmann, der BGH soll auch weiter mit Grundsatzurteilen Fragen zum neuen Schuldrecht klären. Und auch das Dackelurteil eignet sich daz…

Verjährungshemmung bei Rechtsverfolgung durch Nichtberechtigten?

Corporate BLawG / von Bernhard Kreße Einen Aufsatz mit dem Titel “Verjährungshemmung nur bei Klage des Berechtigten?” veröffentlichte Dieter Rabe in der NJW 2006, 2089. Der Aufsatz befaßt sich mit der Frage, ob § 204 Nr. 1 BGB dahingehend zu verstehen…

Zwangsvollstreckung: Auch bei Sicherungsvollstreckung kann EV verlangt werden

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Erstinstanzliche Urteile sind in der Regel (vgl. § 709 ZPO) nur gegen Sicherheitsleistung des Gläubigers vorläufig vollstreckbar. Vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet: auch wenn die gerichtliche Entscheidung (z.B. Urteil) noch nicht rechtskräft…

Zweites Semester?

Vertretbar Weblawg / Wir machen geltend, dass ein vertraglicher Schadensersatzanspruch mangels Fristsetzung nicht besteht. § 281 Abs. 1 S. 1 BGB ist eindeutig: Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger un…

Emmerich: Das Recht der Leistungsstörungen

Jurakopf / Ein Buch, das mich wirklich begeistert hat, war “Das Recht der Leistungsstörungen” von Volker Emmerich, erschienen in der Reihe “JuS Schriftenreihe” beim Beck Verlag. Ich kann es nur jedem ans Herz legen, denn was hier steht,…

Leistungshindernis zwischen Angebot und Annahme: Es gibt noch eine dritte Lösung

Corporate BLawG / von Ulrich Wackerbarth Tettinger schreibt in der ZGS 12/2006, S. 452ff. (den Beitrag habe ich leider erst Anfang Februar erhalten) über das Problem, dass die Unmöglichkeit zwischen Antrag und Annahme, also vor Vertragsschluss eintritt. Streng genom…

Sind 30 Tage unmittelbar?

InsoBlog.de / Im Fall, dass ein Insolvenzgläubiger eine kongruente Deckung erhalten hat, bietet § 143 InsO (Bargeschäft) eine Abwehrmöglichkeit zur Insolvenzanfechtung. Dabei geht es darum, dass in engem Rahmen auch zahlungsunfähige Schuldner am Geschäftsver…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Jens Ferner

Rezensionen, Links und Hinweise für Jura-Studenten

» Jurakopf

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »