Die Begriffe P. und N.

Wir hatten eine Frau angeschrieben, weil diese über unsere Mandantin unschöne Dinge behauptet hat. Es antwortet ein Anwalt:

Frau N. bestreitet entschieden, gegenüber Dritten behauptet zu haben, Frau H. sei … . Weiterhin bestreitet sie entschieden, gegenüber Herrn K. behauptet zu haben, … . Um es noch einmal klarzustellen: Die Begriffe P. und N. sind im Zusammenhang mit Ihrer Mandantin nicht verwendet worden. Dies wird auch in Zukunft nicht geschehen.

Aber damit ist das Schreiben nicht zu Ende:

Wir hoffen,…

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Erschienen 28. August 2008 auf http://www.lawblog.de.

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