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Die Bahn und ihre Kunden Ich habe es ja geahnt. Am

am 12.11.2004 von http://blog.staatsrecht.info

Die Bahn und ihre Kunden
Ich habe es ja geahnt. Am Dienstag hatte mein Zug wegen einer Sperrung der Strecke Frankfurt-Siegburg ausnahmsweise (ein Lob an die Bahn, die meistens pünktlich ist!) Verspätung - und zwar heftig, nämlich über 80 Minuten. Da der Schaffner keine Erstattungsformulare mehr hatte, verwiese er mich an den Info-Point - der war am Zielbahnhof allerdings unbesetzt. Daher musste ich mich nochmals 10 Minuten am Schalter anstellen - nur um dort zu erfahren, dass ich die Erstattung für mein Online-Ticket auch nur online beantragen könne. Dann habe ich also auf den Seiten der Bahn gesucht und nichts gefunden - kein Wunder, dort gibt es auch nichts. Der Fahrkartenschalter wäre schon ok gewesen.

Na ja. So weit so gut: Für netto 90 Minuten zu spät + der Mühe, ein blödes Formular auszufüllen und am Schalter abzugeben, bietet mir die Bahn einen Gutschein über satte 6,60 EUR (da ich BahnCard und Spartarif kombiniert hatte). Die Taxi-Kosten für die Fahrt zum Termin bleiben natürlich an mir hängen. Vor der tollen Kundencharta hätte ich bei dieser Verspätung zwar keinen Anspruch gehabt, aber dennoch kulanterweise 25 EUR erhalten.

Als ich der Bahn geschrieben habe, dass ich auf meine Rechte verzichte und lieber die alte kulante Lösung hätte, wurde mir freundlich aber bestimmt gesagt, dass ich da leider Pech habe, weil die Bahn der Auffassung sei, mit ihrem System eine gerechte Lösung gefunden zu habe. Da fragt man sich schon, was daran gerecht sein soll, wenn derjenige, der z.B. auf einer Kurzstrecke für die er 10 …

Bahnkunden werden ab einer Stunde Verspätung entschädigt

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Warum ich nicht zum Schreiben komme... Na ja: Am M

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Bahn beordert ICE-3-Züge zur Kontrolle in Werkstätten

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Bahn: ICE-Züge wieder voll einsatzbereit

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Dr. Johannes Rux

Informationen und Anmerkungen zum Staats- und Verwaltungsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt im Bildungsrecht.

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