Die Bahn kommt – mit einer einstweiligen Verfügung

Streik im Bundesdeutschen Fernverkehr! Die GDL rief heute zu Warnstreiks auf. Diese Maßnahme wurde aber laut Stern.de vom Arbeitsgericht untersagt.

Am Montag hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf laut Bahn einem Antrag des Unternehmens im Eilverfahren stattgegeben und den Warnstreik untersagt. Die Bahn hatte eine Einstweilige Verfügung beantragt, da sie die angekündigten Arbeitsniederlegungen der Lokführer für unrechtmäßig und unverhältnismäßig hält.

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Themen: Rechtsprechung , Streik , Sprecher , Stern , Gdl

Erschienen 10. Juli 2007 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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