Die ARGE – very tricky

Über eine etwas arrogante Vollmachtsanforderung seitens der ARGE war hier schon berichtet worden. Meine Antwort, wonach ich meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung bereits anwaltlich versichert hatte, passte dem Stiesel von Sachbearbeiter offensichtlich gar nicht. Er schrieb daher den Mandanten direkt an und fragte ganz blauäugig, ob dieser denn einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragt habe und wer das d…

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Themen: Verteidiger , (bußgeld)behörden
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 3. März 2010 auf http://verteidiger.wordpress.com.

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