Die Arbeitszeit bei der Feuerwehr

Feuerwehrbeamte, die in den letzten Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt 54 Stunden gearbeitet haben, können für die Dienstzeit, die über die Arbeitszeitgrenze von 48 Stunden hinausgeht, einen vollen Freizeitausgleich verlangen.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 29.09.2011 entschieden. Anwendbar ist EU-Recht, wonach Me…

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Themen: Beamte , A. Kühnemann
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 14. Oktober 2011 auf http://www.r24.de.

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