Freizeitausgleich für Überstunden
Rechtslupe | 30. September 2011 — Ein Beamter der Feuerwehr erhält vollen Freizeitausgleich für die Überschreitungen der Höchstarbeitszeit. So hat das Bundesve…
Feuerwehrbeamte, die in den letzten Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt 54 Stunden gearbeitet haben, können für die Dienstzeit, die über die Arbeitszeitgrenze von 48 Stunden hinausgeht, einen vollen Freizeitausgleich verlangen.
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 29.09.2011 entschieden. Anwendbar ist EU-Recht, wonach Me…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Oktober 2011 auf http://www.r24.de.
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rechtsanwalt.com | 1. Dezember 2011 — Mitarbeiter der Feuerwehr sind stark gefordert – nicht zuletzt durch die Anzahl der Arbeitszeiten. 48 Stunden pro Woche beträgt…
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Red Tape | 17. Dezember 2007 — Wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit im Feuerwehrdienst darf 48 Stunden nicht übersteigen Nach Ansicht des Gerichts dar…
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JuracityBlog | 26. Juli 2007 — Das VG Minden (Az.: 4 K 864/06 u.a.) hatte sich in sieben Musterklagen mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Bielefelde…
arbeit-familie.de | 22. Juni 2011 — BAG, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 236/10 Der Arbeitsvertrag enthält folgende Regelung: "Der Angestellte ist ver…
Rechtslupe | 30. Januar 2012 — Mit dem Umfang des Freizeitausgleichs, der einen Beamten im Feuerwehrdienst für eine über die zulässige Höchstarbeitszeit hinau…
JuracityBlog | 1. Mai 2007 — wie Arbeitsrecht.de, das grosse Arbeitsrechtsportal aus Frankfurt, in seinem Dienst “Recht kompakt” meldet. Nach einer letztl…
kanzlei-hoenig.de | 1. Februar 2008 — Am Ende würden die Beschäftigten dabei sogar noch draufzahlen, da die Arbeitgeber die Arbeitszeit auf 40 Stunden verlängern wol…