Auf Wiedersehen, ARAG!
RA-Blog | 15. Dezember 2008 — Die ARAG macht einem Mandanten ein Angebot, das man nur ablehnen kann: Nachdem er in den letzten Jahren seine dortige Rechtsschutz…
Das Theater bei den Kostenabrechnungen mit der ARAG sind immer wieder ein Anlaß zur Freude.
Im Januar 2008 hat uns der Mandant beauftragt, ihn in einer Bußgeldsache zu verteidigen. Es geht (auch) um seine Fahrerlaubnis, die er gern behalten möchte. Dabei sind wir ihm ebenso gern behilflich.
Dazu benötigen wir die Einsicht in die Ermittlungsakte. Im Vorverfahren bekommen wir sie aus Naumburg zugesandt. Von der Bußgeldbehörde. Dafür werden uns 12 Euro berechnet, die der Versicherer zu erstatten hat. Die Erstattung hat auch funktioniert.
Es ging dann weiter vor dem Amtsgericht Naumburg. Auch von dort brauchten wir die Akte. Wieder fielen die 12 Euro an für die Übersendung der Akte. Diesen Betrag hatte die ARAG ebenfalls zu erstatten. Das hat geklappt; mit unseren Kosten gab’s die bekannten Probleme, wenn man mit der ARAG abrechnen muß.
Nun ging das Verfahren in die Rechtsbeschwerde. Dafür hat die ARAG auch die Kostenübernahme erklärt. Der Versicherer wußte also Bescheid, worum es geht.
Damit das Rechtsmittel auch sauber begründet werden kann, müssen wir – nach 1 Jahr! – wieder einmal in die Akte schauen. Dafür fallen natürlich auch die Kosten in Höhe von 12 Euro an. Die soll (und muß) die ARAG nun ebenfalls wieder erstatten.
Auf unsere Bitte, diese Wahnsinns-Kosten (12 Euro!!) direkt an die Justizkasse zu überweisen, bekommen wir Post. Von der ARAG:
Wegen 12 Euro schreibt diese Sachbearbeiterin von der ARAG, daß sie irgendwas nicht verstan…
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