Die ARAG fragt
am 04.04.2006 von RA-Blog
Antwort auf eine Kostenanfrage bei der ARAG:
Bitte teilen Sie uns zur weiteren Bearbeitung die Einwendungen mit, die der Gegner dem geltend gemachten Anspruch entgegenhält.
Die Anwort ist: Keine. Ich hatte bereits geschrieben, dass der Gegner auf unsere Schreiben überhaupt nicht reagiert. Daraus müsste sich doch ergeben, dass Einwendungen, sofern es denn welche gibt, hier nicht bekannt sind. Dann schreibe ich das eben nochmal.
Die ARAG ist befremdet
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Probleme der ARAG mit der Datentechnik
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ARAG stammelt
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Die Knaller von der ARAG
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RSV-Blog / Die Schwierigkeiten mit der ARAG in Arbeitsrechtssachen sind mittlerweile allseits bekannt. Für ihre dort praktizierte, flächendeckende Leistungsverweigerung im Bereich der vorgerichtlichen Anwaltstätigkeit hat die ARAG herbe Kritik auch redlich v…
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