Die Anwältin aus München ...
am 03.04.2008 von http://ra-melchior.blog.de
PC WELT berichtet:
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart verschickt zurzeit eine Anwältin aus München massenhaft Schreiben, in denen sie Webnutzer im ganzen Bundesgebiet zur Begleichung der Rechnung eines Internetanbieters auffordert. Betroffen seien Nutzer von Webseiten zur Routenplanung, Hausaufgabenhilfe oder Berufswahl. Begründet werde die Forderung mit einem nicht bezahlten Dienstleistungsvertrag. …
Münchener Anwältin setzt Surfer unter Druck-Verbraucherzentrale empfiehlt Gegenwehr
Recht für Verbraucher / Verbraucherzentrale empfiehlt Gegenwehr Münchener Anwältin setzt Surfer unter Druck Stuttgart, 03.04.2008 Massenhaft Mahnungen erhalten zur Zeit Verbraucher in Baden-Württemberg von der Anwältin Katja Günther aus München. Darin f…
Verbraucherzentrale rät: Keine Angst vor erneutem Einschüchterungsversuch durch Rechtsanwältin Günther aus München
Recht für Verbraucher / Rechtsanwältin treibt für Online-Abzocker Geld ein Verbraucherzentrale rät: Keine Angst vor erneutem Einschüchterungsversuch durch Rechtsanwältin Günther aus MünchenRechtsanwältin Katja Günther aus München verschickt seit Monaten tausendfac…
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg : Gültigkeitsbefristung und Restguthabenverfall von Gutscheinen unzulässig - Verbraucherzentrale gewinnt Rechtsstreit gegen Amazon
MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG München, Urteil vom 17.01.2007 - Az. 29 U 3193/07 Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen. <br><b…
OLG München: Amazon-Gutscheine dürfen nicht verfallen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Nach einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das OLG München (Az.: 29 U 3193/07) die erstinstanzliche Entscheidung des LG München I bestätigt und festgestellt, dass Gutscheine des Buchhändlers Amazon nicht bereits na…
Prepaid-Handy: Guthaben darf nicht verfallen
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Die SZ berichtet: Gute Nachricht für Handy-Nutzer, die auf Guthabenbasis telefonieren: Mobilfunkunternehmen dürfen laut einem Urteil Prepaid-Guthaben ihrer Kunden nicht nach einer Laufzeit von 13 Monaten oder bei Beendigung des Vertrages löschen.…
LG München I: Keine Verfallsfrist bei Prepaid-Handys
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Ein interessantes Urteil für Handybenutzer mit Prepaid-Tarifen hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I am 26.01.2006 verkündet. Auf die Klage einer Verbraucherzentrale hin untersagte es einem Mobilfunknetzbetreiber im Zusammenhang mit s…
OLG München: Amazon Gutscheine dürfen nicht nach einem Jahr verfallen
Handakte WebLAWg / Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen. Das OLG München bestätigte heute in einer aktuellen Entscheidung (AZ 2…
» Massen-Mahnschreiben: Internetnutzer werden unter Druck gesetzt - PC-WELT
Internetnutzer sollten sich nicht von Mahnschreiben zu angeblichen Rechnungen unter Druck setzen lassen.
