Die Anforderungen an die Einwilligung in Telefon- und E-Mail-Werbung

Für die Zusendung von Werbung an eine E-Mail-Adresse ist eine ausdrückliche vorherige Einwilligung des Adressaten notwendig. Liegt diese nicht vor, kann dies ein Wettbewerbsverstoß im Sinne des § 7 UWG sein. Gegenstand verschiedener Gerichtsentscheidungen war und ist es, wie diese Einwilligung des Adressaten erklärt werden muss. Denn nur eine wirksame Erteilung der Einwilligung führt dazu, dass der Versender befugter maßen mit dem Adressaten in Verbindung treten darf. Zur Verdeutlichung der Anforderungen soll auch der nachfolgende Fall dienen.

1. Das Landgericht Hamburg hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, bei der der spätere Kläger ein Bundesverband der Verbraucherzentralen war. Die spätere Beklagte war ein Verlagshaus, die für ein Internet-Gewinnspiel verschiedene Klauseln verwendete. Dabei sollte der Verbraucher seine Zustimmung für Angebote per Telefon oder E-Mail geben und bestätigen, dass dieser die Teilnahmebedingungen akzeptiere. Zudem sollte der Teilnehmer sich damit einverstanden erklären, dass die personenbezogenen Daten auch über die Dauer des Gewinnspiels hinaus gespeichert werden, damit von Partnerunternehmen weitere Angebote an diese Daten versendet werden können. Dabei war die Einwilligungserklärung so gestaltet, dass der Teilnehmer nur eine einzige Zustimmung in alle drei Punkten abgeben konnte. Eine Zustimmung zu einzelnen Punkten war dabei nicht möglich. Als die spätere Klägerin hiervon Kenntnis erlangte, machte diese einen Unterlassungsanspruch gegen die spätere Beklagte im Rahmen einer Abmahnung geltend. Als eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben wurde, klagte die Klägerin.

2. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 10.08.2010 unter dem Aktenzeichen 312 O 25/10 die Beklagte zur Unterlassung verurteilt und damit der Klage stattgegeben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Koppelung eines Gewinnspiels mit der Datennutzung als ein Verstoß gegen § 307 Abs. …

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Erschienen 5. April 2011 auf http://www.blog-fuer-gewerblichen-rechtsschutz.de.

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