Die analoge Anwendung des § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 1 SGB II kann nicht dazu führen , dem Hilfebedürftigen einen Anspruch auf Übernahme der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung in einem größeren Umfang als bis zur Höhe des halben Beitr

Einen solchen Anspruch einzuräumen, wäre Aufgabe des Gesetzgebers,meint das Bayerische Landessozialgericht mit Beschluss vom 29.06.2011,- L 16 AS 337/11 B ER - , der diesbezüglich eine ausdrückliche Regelung zu schaffen hätte. Die in Analogie zu § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 1 SGB II gewährten Leistungen können nicht weiter gehen, als sie zur Gewährleistung des von Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantierten menschenwürdigen Existenzminimums unabdingbar erforderlich sind. Weiter ist bei der Bestimmung der Reichweite der Analogie der in § 2 SGB II verankerte Grundsatz des Vorrangs der Selbsthilfe zu berücksichtigen, wonach die Hilfebedürftigen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen und in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen haben, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Hierzu gehört auch die Reduktion der Beitragslast in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung durch Umstellung des Versicherungsverhältnisses auf den seit dem 01.01.2009 gesetzlich geregelten Basistarif. Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 18.01.2011 (Az. B 4 AS 108/10 R, ZFSH/SGB 2011, 304) entschieden, dass zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Bedarfsunterdeckung die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung über den in § 12 Abs. 1c Satz 6 SGB II genannten Betrag hinaus, der auch für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen wäre, analog § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 1 SGB II zu übernehmen sind. Dabei hat das BSG unter Rn. 20 seiner Entscheidung ausdrücklich offen gelassen, ob der Zuschussbetrag generell auf die Höhe des hälftigen Basistarifs beschränkt ist. In dem der Entscheidung des BS…

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Themen: Sgb II , GG , Analog , Arbeitslosengeld II
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 7. September 2011 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

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