Die Akte mit dem roten Deckel – Der Verteidiger ist der größte Lügner und ein Idiot

Die Geschichte der Akte mit den vielen roten Deckeln fand heute ihre Fortsetzung vor dem AG Tiergarten. Unser Mandant war wegen eines versuchten Prozessbetruges verurteilt worden, da er in einem Zivilverfahren abgestritten hatte, ein Schuldanerkenntnis unterschrieben zu haben. Die Unterschrift sei nicht von ihm. Da die Inhaberin des Schuldscheins und ihr Ehemann allerdings behaupteten, ihm bei der Unterschriftsleistung gegenübergesessen zu haben, befand das AG Tiergarten unseren Mandanten des versuchten Betruges für überführt.

Einem Richter am Landgericht in dem parallel laufenden Zivilverfahren, der sich für die Feststellungen des Strafgerichts nicht interessierte, war es zu verdanken, dass ein Schriftsachverständigengutachten eingeholt wurde. Das ergab, dass es sich bei der Unterschrift um eine Nachahmungsfälschung handelt, unser Mandant diese Unterschrift also nicht geleistet hatte. Wir beantragten daraufhin die Wiederaufnahme des Strafverfahrens, mit Erfolg.

Nachdem wir im November zunächst im Rahmen eines Beweistermins den interessanten Ausführungen und Anekdoten des Schriftsachverständigen lauschen durften, war die Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens beschlossen worden, das ganze Strafverfahren musste demnach wiederholt werden. Zum heutigen Termin kamen die Zeugin, die behauptet hatte, unser Mandant hätte den Schuldschein in ihrer Gegenwart unterschrieben und ihr Ehemann. Ein weiterer Zeuge war nicht erschienen. Das Gericht hat den beiden Zeugen sehr ausführlich die Norm zum Zeugnisverweigerungsrecht erläutert. Umso überraschter waren alle Beteiligten, als sowohl die Zeugin, als auch ihr Ehemann aussagen wollten.

Es blieb der der Behauptung, unser Mandant habe das Anerkenntnis unterschrieben. Man habe schließlich zusammen gesessen. Das dem entgegenstehende Gutachten wurde mit der Bemerkung weggewischt, der habe doch gar keine Ahnung. Die Zeugin hielt sich für kompetenter in der Begutachtung von Handschriften, als ein ehemaliger Schriftsachverständiger des BKA. Und schuld an allem sei nur ihr Anwalt, was man dem Kollegen aber nun wirklich nicht vorwerfen konnte*.

Die Fragestunde mit der Zeugin zog sich über eine gute Stunde hin, die Antworten wurden nicht besser, die Widersprüche immer größer. Die Fragen der Verteidigung wurden schleppend beantwortet bis weitschweifig kommentiert, so dass die Ermahnungen an die Zeugin eindringlicher und lauter wurden. Dann kam ihr Ehemann in den Zeugenstand, erklärte, er möchte eigentlich keine Aussage machen, nur was erklären. Das wollte die Richterin aber nicht hören, sie wollte ein ja oder ein nein hören. Daraufhin fing der Zeuge dann doch an auszusagen und zunehmend cholerischer zu werden und den Verteidiger, der noch nicht eine Frage gestellt …

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Themen: Wiederaufnahme , Sachverständiger , Gutachten , Tiergarten , Prozessbetrug , Urkundenfälschung , Pflichtverteidigung , Kanzleigeschichten , Ukundenprozess , Roter Deckel
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 9. März 2011 auf http://www.mitfugundrecht.de.

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