Die Akte für den Vortrag
am 19.02.2007 von http://obiterdictum.wordpress.com/
Seit heute arbeite ich an der definitiv letzten Akte meines Referendariats. Es handelt sich um die Aufgabe für den Aktenvortrag, der in Hessen noch bis Ende des Jahres in der Langform gehalten wird. Das bedeutet eine echte, mehrere Dutzend Seiten lange Akte und drei Tage Vorbereitungszeit.
Zum Inhalt der Akte darf ich, anders als bei den Klausuraufgaben, öffentlich nichts sagen. Einerseits ist es mir nämlich verboten, mit Dritten über den Fall zu reden, denn das könnte als Täuschungsversuch ausgelegt werden und zum Nichtbestehen des gesamten Examens führen. Andererseits könnte die Akte bis zur Einführung des Kurzvortrags nochmal ausgegeben werden, und eine bekannte Aufgabenstellung verzerrt möglicherweise die Prüfungsleistung.
Nur soviel: Die Akte ist gute 20 Jahre alt und damit geradezu taufrisch - wenn man bedenkt, daß immer noch Fälle aus den 1960er und 1970er Jahren ausgegeben werden. Sie spielt in einem illustren Nebengebiet des Zivilrechts und hat einige nette prozessuale Besonderheiten, scheint aber recht gut lösbar zu sein. Jedenfalls arbeite ich am Abend des ersten Bearbeitungstages schon an der Ausformulierung des Vortragstextes und habe …
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