IN UNSEREM HAUSE
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Die hier schon erwähnte Abzockklitsche fährt ein neues Geschütz auf:
Die Mandantin erreicht jetzt ein Schreiben mit dem Briefkopf "Concept Payment - Factoring, Ecommerce, Consulting". Wichtig, wichtig - soll wohl nach Inkassobüro aussehen. Tatsächlich hat diese ominöse „Firma" aber keine entsprechende Zulassung - und ist wohl auch nicht wirklich eine Firma, vgl. § 19 HGB:
(1) Die Firma muß, auch wenn sie nach den §§ 21, 22, 24 oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, enthalten: 1. bei Einzelkaufleuten die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, insbesondere "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr.";
Aber immerhin hat sie einen „Geschäftsführer", nämlich einen gewissen Alexander Hennig, der wiederum auch als Inhaber der ebenso ominösen „Firma" Miranavo Content Plus auftritt. Dieser Herr hat Wichtiges mitzuteilen:
Sehr geehrte/r ... hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Miranavo Content Plus die Ihnen mit dem Schreiben vom 31.08.2011 in Rechnung gestellte Forderung für die Nutzung des ServicePortaIs PremiumDownIoaden.de an uns abgetreten hat. In der vorbezeichneten Angelegenheit mussten wir leider feststellen, dass Sie bis heute auf die berechtigten Forderungen keine Zahlungen geleistet haben. Zu ihren Gunsten gehen wir davon aus, dass dieses lediglich irrtümlich geschehen ist und Sie die bisherigen Mahnungen lediglich aus Versehen nicht beachtet haben. Wir geben Ihnen daher eine letzte Chance Ihren offenen Kontostand in Höhe von 136,90 EUR zu begleichen.
· 12-Monatszugang - www.premiumdownIoaden.de 96,00 EUR · Mahngebühren 13,50 EUR · Porto und Auslagen 4,22 EUR · Bearbeitungsgebühren gem. §§ 284, 286 BGB 23,18 EUR noch zu zahlender Betrag 136,90 EUR
Wie Sie aus den bisherigen Mahnschreiben erkennen können, haben Sie durch die Anmeldung vom 16.08.2011 über Ihre IP-Adresse 87.18B.81.117 bei wwwpremium-downloadenlde gemäß § 611 BGB einen Dienstleistungsvertrag geschlossen. Da Sie diesen Vertrag auch nicht gemäß § 312d BGB widerrufen haben, sind Sie verpflichtet die oben benannte Summe zu zahlen. Aufgrund der Mahnungen befinden Sie sich bereits entsprechend § 283 BGB im Verzug. Eine Verweigerung der Zahlung stellt zudem eine Verletzung Ihrer Vertragspflichten dar, die Schadensersatzansprüche gemäß §§ 281, 280 Abs, 1 BGB zur Folge haben kann. Sollte Sie diese letzte Frist verstreichen lassen, müssen wir annehmen, dass Sie sich unla…
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