Haben wir wunschgemäß
LawBlog | 28. Mai 2009 — Schreiben an eine Bank: Sehr geehrte Damen und Herren, … unsere Mandanten haben Sie bereits darüber informiert, dass He…
Die Mandantin erhielt nachfolgenden Drohbrief von premiumdownloaden.de bzw. einer ominösen Firma (?) namens "Miranavo Content Plus", die jetzt massiv droht:
RECHTLICHE KONSEQUENZEN
Sehr geehrte/r _,
ihnen gegenüber wurde durch uns trotz Ihres vertragswidrige Verhaltens sehr viel Geduld bewiesen. Trotz unserer vielen Mahnung und deutlichen Hinweise auf den gültigen Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns, weigern Sie sich weiterhin Ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Offenbar sind Ihnen die rechtlichen Konsequenzen nicht bewusst. Durch den Download von iTunes haben Sie auf das Ihnen zustehende Widerrufsrecht gem. § 312 Abs. 3 BGB selbst verzichtet. Insofern ist es uns unverständlich, warum Sie zwar unsere Leistung in Anspruch nehmen, die Ihrige dennoch nicht erfüllen wollen. Dieses kann u.U. auch strafrechtliche Konsequenzen zeitigen.
Zur Vermeidung von zivilrechtlichen und möglichen strafrechtlichen Weiterungen, letztere allerdings vorbehaltlich einer Prüfung durch unseren Rechtsanwalt, geben wir Ihnen eine letzte Gelegenheit die für uns alle missliche Situation aus der Welt zu schaffen. Sollten Sie trotzdem kein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung haben, so werden wir unseren berechtigten Anspruch gegen Sie gerichtlich Geltung verschaffen müssen. Dadurch werden auf Sie erhebliche Mehrkosten (Gerichts- und Anwaltsgebühren) zukommen, die Sie durch die Erfüllung Ihrer Vertragspflicht vermeiden können. Es liegt nunmehr an Ihnen die Folgen eines Gerichtsverfahrens und die daran anschließende Zwangsvollstreckung und den möglichen Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis zu vermeiden.
HINWEIS: Bitte beachten Sie unsere neue Bankverbindung! Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von 109.50 EUR sofort auf das Konto des Treuhänder Frank Seiler. ...
Mit freundlichen Grüßen Rechtsabteilung
Die deutsche Sprache bzw. Orthografie und Interpunktion scheint nicht so die Stärke der Abzocker zu sein. Und auch juristisch eher Unfug:
Das Widerrufsrecht gem. § 312 Abs. 3 BGB bezi…
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