Die Absetzbarkeit von Studienausgaben

Derzeit versuchen mehrere Kläger auf gerichtlichem Wege, klären zu lassen, ob Ausbildungskosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten zu qualifizieren sind.

Nach dem Einkommensteuergesetz sind Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben von der Steuer abziehbar. Die Regelung aber ist für die meisten Studenten von Nachteil – Sonderausgaben können nur bis zu einer Höhe von 4000 Euro abgezogen werden und auch nur in dem Jahr, in dem sie entstanden sind. “Das bringt den meisten Studenten gar nichts, weil sie während des Studiums nicht so viel verdienen, dass sie überhaupt etwas absetzen könnten”, sagt der Würzburger Steuerberater Christoph Gramlich. Steuern müssen nämlich erst gezahlt werden, wenn der Steuerpflichtige mehr als 8004 Euro im Jahr verdient. Würden aber die deutschen Gerichte entscheiden, dass Studienkosten als Werbungskosten zu qualifizieren sind, könnten viele Studen…

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Themen: Bildung/universität
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 31. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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