“Die Abschiebung der Ausländerbehörde”

titelt der Kollege Hoenig in einer Polemik gegen eine Aktion von linken Abschiebungsgegnern.

Ausgangspunkt war folgender Vorgang: In Göttingen wurde eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde in einem Café nicht bedient, weil die Betreiber als Gegner von Abschiebungen die Ausführungsorgane solcher Aktivitäten nicht mit Getränken versorgen wollten. Man kann darüber streiten, ob der Zweck von den Betreibern oder deren Mittel nachzuvollziehen sind. Moralisch ist das jedenfalls konsequent gedacht.

Absurd ist jedoch, was der Kollege Hoenig daraus für einen Skandal macht. Die Ausübung des Hausrechts und die Abschiebung - welche in der Regel besondere Härten für die Betroffenen bedeutet - sind schlicht nicht vergleichbar. Als jemand, der im Ausländerrecht gearbeitet hat …

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Themen: Ausländerrecht , Abschiebung , Göttingen

Erschienen 24. April 2010 auf http://blog.ra-schauer.de.

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