Die Abmahnung. Teil 5: Verhalten bei berechtigter Abmahnung

Im fünften Teil der IT-Prozessrecht-Serie „Die Abmahnung.“ geht es um die Handlungsalternativen für den Abgemahnten bei Vorliegen einer berechtigten (oder teilweise berechtigten) Abmahnung. Soll der abgemahnte Händler eine dem Abmahnschreiben eventuell beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben oder vielleicht gar nichts unternehmen? Zumindest sollte der Abgemahnte zunächst anwaltlichen Rat einholen, da einem Rechtslaien die Bewertung einer Abmahnung als berechtigt oder unberechtigt nicht zugemutet werden kann.

1. Aufklärungspflicht des Abgemahnten

Der Abgemahnte ist nach Treu und Glauben verpflichtet, auf die Abmahnung hin fristgemäß und abschließend zu antworten, sei es durch Abgabe einer Unterlassungsklärung oder durch Ablehnung der Abgabe derselbigen. Die Verpflichtung zur Aufklärung ergibt sich aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis (begründet durch den Wettbewerbsverstoß des Abgemahnten), dass durch die Abmahnung konkretisiert wird.

2. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Durch die fristgerechte Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung räumt der Abgemahnte die Wiederholungsgefahr für einen zukünftigen gleichartigen Verstoß aus, der Unterlassungsanspruch wird damit erfüllt und der Abmahnende klaglos gestellt.

In der Regel ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser vorformulierten Unterlassungserklärung ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn der abgemahnte Sachverhalt unstrittig ist, die Unterlassungsverpflichtung auch gerade im vorformulierten Umfang anerkannt werden soll und die Höhe der vorgeschlagenen Höhe der Vertragsstrafe angemessen ist.

Hinweis: Gibt der Abgemahnte die vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer darin enthaltenen zu niedrigen Vertragsstrafe ab, die an sich nicht geeignet ist die Wiederholungsgefahr auszuräumen, veranlasst der Abgemahnte dadurch den Abmahner aber nicht zur Klageerhebung.

Oftmals werden die vorgenannten einzelnen Kriterien in der vorformulierten Unterlassungserklärung aber nicht vorliegen, so dass von der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung dringend abgeraten werden muss.

Hinweis: Lassen Sie neben der Abmahnung unbedingt eine erhaltene Unterlassungserklärung von einem Anwalt prüfen!

Sind die oben genannten Kriterien nicht erfüllt, so empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Dabei sollte vor allem geprüft werden, ob die Formulierung der Unterlassungserklärung weiter geht als die gesetzliche Verpflichtung.

Hinweis: Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung, die hinter der gesetzlichen Verpflichtung zurückbleibt, kann der Abmahnende sofort und ohne Kostenrisiko (gemeint ist die Kostenentscheidung nach § 93 ZPO bei einer bestätigenden gerichtlichen Entscheidung) ein gerichtliches Verfahren betreiben.

Hinsichtlich der Abmahnkos…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Abmahnung , Unterlassungserklärung , Was Ist Eigentlich...

Erschienen 30. Mai 2010 auf http://it-prozessrecht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Die Abmahnung. Teil 6: Verhalten bei unberechtigter Abmahnung

IT-Prozessrecht | 6. Juni 2010 — Im sechsten Teil der IT-Prozessrecht-Serie „Die Abmahnung.“ geht es um die Handlungsalternativen für den Abgemahnten bei Vorlie…

Das Zustandekommen des Unterlassungsvertrags

IT-Prozessrecht | 3. Juni 2010 — Die Unterwerfungserklärung des Abgemahnten gilt grundsätzlich als unbefristet abgegeben. BGH, Urteil vom 17.09.2009, Az.: I Z…

Die Kostenerstattung bei nur teilweise berechtigter Abmahnung

IT-Prozessrecht | 7. Juli 2010 — BGH, Urteil vom 10. 12. 2009; Az.: I ZR 149/ 07 Nach der gesetzlichen Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG kann der Ersatz der…

Die Abmahnung. Teil 2: Der Zugang der Abmahnung

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 28. Mai 2010 — Damit die Abmahnung ihre Wirkung entfalten kann (namentlich den Abgemahnten auf ein unzulässiges Verhalten hinzuweisen und ihn …

Die Abmahnung. Teil 2: Der Zugang der Abmahnung

IT-Prozessrecht | 1. Mai 2010 — Wann ist eine Abmahnung zugegangen und wer muss beweisen, dass der Abgemahnte die Abmahnung erhalten hat? Damit die Abmahnung…

Die Abmahnung. Teil 8: Die Abmahnkosten, § 12 Abs.1 S.2 UWG

IT-Prozessrecht | 8. August 2010 — Die maßgebliche Vorschrift für die Kostenerstattung im Wettbewerbsrecht ist § 12 Abs.1 Satz 2 UWG, im Wortlaut bestimmt sie: …

"17 O 699/10": Hinterlegung einer Schutzschrift statt Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Die Abmahnung | 23. Oktober 2009 — Hier wird berichtet, dass eine Münchner Anwaltskanzlei im Falle von Abmahnungen dazu rät Schutzschriften bei den einschlägige…

Die Abmahnung. Teil 7: Was ist eine unberechtigte Abmahnung?

IT-Prozessrecht | 17. Juni 2010 — Eine unberechtigte Abmahnung liegt vor, wenn die Abmahnung entweder unbegründet (1.), unbefugt (2.) oder rechtsmissbräuchlich (…

Die Abmahnung. Teil 9: Der Unterlassungsvertrag

IT-Prozessrecht | 6. November 2010 — 1. Unterlassungsvertrag als Dauerschuldverhältnis Der Unterlassungsvertrag ist ein auf Unterlassung einer bestimmten geschäft…

Kein Zugang der Abmahnung bei falscher Adressierung

IT-Prozessrecht | 2. August 2010 — OLG Köln, Urteil vom 21.01.2008; Az.: 6 W 182/07 Gegenstand dieses Falls war die Versendung einer Abmahnung per Einschreiben/…