Die Abmahnung privater Anbieter von Cracksoftware ist zulässig
am 18.07.2008 von http://log.handakte.de/
Cracksoftware dient dazu, den Kopierschutz von Speichermedien zu umgehen. So kann beispielsweise durch Anwendung bestimmter Programme der Kopierschutz auf Tonträgern umgangen werden und diese können nach Belieben vervielfältigt werden.
Nach § 95a UrhG dürfen technische Maßnahmen, die dem Schutz des Urheberrechtes dienen, nicht umgangen werden. In § 95a Abs. 3 UrhG finden sich zahlreiche Ausprägungen dieses Verbots, u.a. ist die Werbung für den Verkauf von Crackprogrammen verboten.
Der BGH hat nun entschieden, dass auch Privatpersonen, die derlei Software zum Kauf anbieten zur Unterlassung und Erstattung von Abmahnkosten verpflichtet sind.
Der Kläger hatte bei eBay ein Programm zur Umgehung des Kopierschutzes zum Kauf angeboten, die beklagten Tonträgerhersteller forderten ihn zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und Erstattung der Abmahngebühren in Höhe von etwa 1100 € auf. Der Kläger gab die Unterlassungserklärung ab, begehrte jedoch die Feststellung, dass …
BGH: Auch der private Verkauf von Crack-Software ist abmahnbar
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf …
Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von…
Bundesgerichtshof : Anti-Kopierschutzprogramme - Das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben gilt auch für private und einmalige Verkaufsangebote (hier: bei eBay)
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 17.07.2008 -Az. I ZR 219/05; Vorinstanzen: AG Köln, Urteil vom 06.04.2005 - Az. 113 C 463/04; LG Köln, Urteil vom 23.11.2005 - Az. 28 S 6/05 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs…
BGH: Verkauf von Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen durch Private abmahnfähig!
Recht Medial / Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von…
Anbieten von Kopierschutz-Knackern ist verboten
JuracityBlog / Wer entgegen § 95a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz (UrhG) Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbietet, kann von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden. Das gi…
Keine Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern durch Privatpersonen
Pfitzer.Rechtsanwaelte / Eine Privatperson hatte bei einem Online-Auktionshaus ein Programm zum Verkauf angeboten, mit dem der Kopierschutz auf CDs umgangen werden konnte. Daraufhin wurde er von einem Tonträgerhersteller abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert. Der Vert…
Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern
IP|Notiz / Auch ein urheberrechtliches Urteil des BGH, das ebenfalls am 17. Juli 2008 erging (Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05), wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Dabei ging es um die Reichweite des § 95a UrhG, der den Schutz technischer Maßnahmen, a…
BGH: Verkauf von Software zur Umgehung des Kopierschutzes - Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten auch bei einmaligen Angebot durch Privatpersonen
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Der BGH hat mit Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05 entschieden, dass auch das einmalige Anbieten von Software zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern durch Privatpersonen einen Unterlassungsanspruch und somit auch ein Anspruch auf E…
Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern
Handakte WebLAWg / Der BGH hat mit Urteil entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten…
» § 95a UrhG Schutz technischer Maßnahmen
» openPR.de - Pressemitteilung - Rechtsanwalt Mittelstaedt - Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz - Die Abmahnung privater Anbieter von Cracksoftware ist zulässig
Pressemitteilung von Rechtsanwalt Mittelstaedt Kanzlei f r gewerblichen Rechtsschutz Die Abmahnung privater Anbieter von Cracksoftware ist zul ssig
