Die Abmahnung – reloaded
am 14.10.2005 von Law-Blog
Abmahnungen sind ein Dauerthema. Nicht nur Unternehmer aller Branchen haben damit zu tun, auch Verbraucher werden zunehmend damit konfrontiert. Was eine Abmahnung ist, haben wir schon einmal dargestellt. Im Kern stimmt das noch heute, wenngleich insbesondere im Wettbewerbsrecht (UWG) durch eine umfassende Gesetzesreform vieles zu geschriebenem Recht wurde, was zuvor im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung jedoch auch schon herrschende Rechtslage war.
In der Praxis streitet man sich heute zunehmend über die Frage, ob eine anwaltlich Abmahnung nach § 174 BGB zurückgewiesen werden kann, wenn ihr keine Originalvollmacht beilag. Interessant ist diese Möglichkeit nur für den, der sich gegen die Abmahnung in der Sache selbst nicht wehren möchte oder kann. Bejaht man die Anwendbarkeit von § 174 BGB, kann der Abgemahnte die Abmahnung (unverzüglich) zurückweisen und gleichzeitig freiwillig eine Unterlassungserklärung abgeben. Weil die Abmahnung durch die Zurückweisung ihre Wirkung verloren hat, kann der Abmahnende keinen Ersatz von Anwaltskosten mehr fordern. Er kann auch nicht erneut abmahnen, wenn ihm bereits eine wirksame Unterlassungserklärung vorliegt.
§ 174 BGB setzt aber ein einseitiges Rechtsgeschäft voraus, also eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die unmittelbar rechtsgestaltend wirkt (Beispiel: Kündigung). Nach früherer Auffassung fiel die Abmahnung nicht darunter, so dass die Vorlage einer Vollmacht nicht geboten erschien. Nach heute herrschender Meinung (vgl. Baumbach / Hefermehl, Wettbewerbsrecht 23. Aufl., § 12 Rdnr. 1.25, 1.27; Köhler/Piper Vor § 13, Rdnr. 178) ist die Abmahnung aber eine geschäftsähnliche Handlung, auf die § 174 BGB entsprechend anzuwenden ist. Dem haben sich auch zahlreiche Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2001, 52; NJWE-WettbR 1999, …
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OLG Düsseldorf: Zur Unwirksamkeit einer anwaltlichen (wettbewerbsrechtlichen) Abmahnung gem. § 174 Satz 1 BGB nach Zurückweisung der Abmahnung aufgrund Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde.
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Mit oder ohne Vollmacht? Vorsicht!
PaLAWa / Erfreut über die kürzlich bekannt gewordene Entscheidung des OLG Düsseldorf v. 21.11.2006, Az. I-20 U 22/06 (via MIR), raten zur Zeit einige bloggende Kollegen dazu, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zurückzuweisen, wenn dem Abmahnschreiben ke…
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FAQ: Mehrfache Abmahnung
RA-Blog / Ein Leser stellt folgende Frage: Ein Anwalt kann z.B. wegen fehlendem oder falschem Impressum abmahnen. Was ist, wenn das jetzt 3 Anwälte gleichzeitig lesen und abmahnen? Ist das möglich und, wenn ja, welchen müsste man dann bezahlen? Man kann do…
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