Die “100 Euro Abmahnung” ab Sommer 2008?

In dem Gesetzgebungsverfahren über das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” hat der Bundesrat in seiner 844. Sitzung vom 23.05.0208 nicht den Vermittlungsausschuss angerufen und ist damit der Empfehlung des Rechtsausschusses gefolgt, einen entsprechenden Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.

Das Gesetz muss nunmehr noch von Bundespräsident Horst Köhler ausgefertigt und verkündet werden. Sofern dieser die Ausfertigung noch im Juni vornimmt, käme ein Inkrafttreten bereits zum 01.08.2008 in Betracht. (…)

Quelle: MIUR vom 25.05.2008

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Themen: Gesetzgebung

Erschienen 25. Mai 2008 auf http://log.handakte.de/.

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