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Die 1 Euro-GmbH: Übersicht zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

am 26.07.2007 von SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte

A. Überblick:

Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt):

Mustersatzung und Musterunterlagen im Anhang des Gesetzes (gilt auch für die GmbH)
Stammkapital mindestens 1,00 EUR


Zwingende Bildung von Rücklagen (ein Viertel des Gewinnes). Erreichen die Rücklagen 10.000,00 EUR, so können diese in Stammkapital „umgewandelt“ werden. Aus der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird eine GmbH.
Im übrigen unterliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) denselben Regelungen wie die GmbH.

B. Hintergrund:
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) hat die Bundesregierung am 23. Mai 2007 den Beginn der Modernisierung des GmbH-Rechtes ausgerufen. Dabei ist erklärtes Ziel, die GmbH besser gegen Mißbräuche zu schützen, das Recht der GmbH zu deregulieren und zu modernisieren und dadurch die Attraktivität zu steigern. Dies zollt der jüngsten Entwicklung in Europa Beachtung, die durch die Zulassung ausländischer Gesellschaften („Die Limited in Deutschland“) einen Wettbewerb der Rechtsformen ausgerufen hat.
Im Rahmen der Modernisierung soll wie schon 2005 vorgeschlagen das Mindeststammkapital einer GmbH auf 10.000,00 EUR herabgesenkt werden. Hierdurch will die Bundesregierung das bewertete System der GmbH nicht in Frage stellen, es soll jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaften mit beschränkter Haftung im europäischen Vergleich erhalten und bestärkt werden.
Dem immer stärker werdenden Druck auf Absehen oder Verzicht des Stammkapitals einer GmbH möchte die Bundesregierung auch mit der in § 5a des Entwurfes vorgesehenen Einführung der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft folgen.
Zudem wird dem Gesetz eine Mustersatzung für unkomplizierte Standardfälle sowie die für die Gründung erforderlichen weiteren Erklärungen (sogenanntes „Gründungs-Set“) beigefügt. Diese können zur Gründung einer GmbH und einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) genutzt werden. Dabei soll künftig die notarielle Beurkundungspflicht entfallen, wenn …

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