dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Trittbrettfahrer

Heise Online: Die Betreiber der Verbraucherschutz-Site Dialerschutz.de haben am Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen einen Münchner Dialer-Anbieter erwirkt. Dem Unternehmen wird vom Gericht unter anderem verboten, unter der Domain dialer-schutz.org gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten…

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Themen: Bezahlung

Erschienen 13. Januar 2005 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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