DHV – Der Hörverlag GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Hörbuch „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ abmahnen
Von unseren Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass aktuell die Firma DHV – Der Hörverlag GmbH Urheberrechtsverletzungen in
Tauschbörsen – das so genannte Filesharing“- abmahnen lässt.
Vertreten wird die DHV – Der Hörverlag GmbH dabei von der Kanzlei Rechtsanwälte. Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.
Betroffenen ist anzuraten, die von den Waldorf Rechtsanwälten vorgelegte nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da
diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zu warnen ist auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im web
zu finden sind.
Auf keinen Fall sollten Abgemahnte die und die
darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroff…
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