DGB begrüßt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Berlin (Reuters) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat Überlegungen von Arbeitsminister Olaf Scholz begrüßt, die Zahldauer beim Kurzarbeitergeld auf bis zu 18 Monate zu verlängern.

Es sei ein "bewährtes Instrument, um Entlassungen zu vermeiden", sagte der DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy am Dienstag der Nachrichtenagentur Reuters. "Es ist sicher richtig, hier vorsorglich die Spielräume auszuweiten." Durch Kurzarbeit können Unternehmen bei schwieriger Wirtschaftslage Entlassungen vermeiden, weil die Bundesagentur für Arbeit (BA) zum Teil für den Verdienstausfall aufkommt. Auch für die Bundesregierung wäre dies im Wahljahr 2009 von Vorteil: Kurzarbeiter entlasten die Arbeitslosenstatistik, weil sie nicht als arbeitslos gelten.

Angesichts der Konjunkturabschwächung rechnet das Forschungsinstitut der BA damit, dass die Zahl der Kurzarbeiter im kommenden Jahr auf etwa 160.000 steigt und sich damit verdoppelt. Derzeit bewegt sich die Kurzarbeit noch auf geringem Niveau. "Die Anfragen aus dem Automobil- und Zuliefererbereich nach Kurzarbeit nehmen deutlich zu", sagte Adamy, der auch im Verwaltungsrat der Bundesagentur sitzt. "Kurzarbeit ist in schwierigen Lagen im Interesse der Betriebe und der Arbeitnehmer. Sie ist besser als Arbeitslosigkeit."

Rund 68.000 Kurzarbeiter gab es im Jahresdurchschnitt 2007 - in der Konjunkturschwäche 2002 waren es im Schnitt mit 207.000 dreimal so viele. Seit dem Tiefststand im vorigen Oktober steigen die Zahlen allerdings wieder, wenn auch eher verhalten, wie die BA am Dienstag in ihrem Quartalsbericht feststellte. Die Kosten für 2008 könnten demnach auf 130 Millionen Euro steigen.

Dies gilt nur für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Dabei nicht mitgerechnet ist das Saison-Kurzarbeitergeld, das 2006 für die Monate Dezember bis März eingeführt wurde. Für beides zusammen gab die BA 2007 238,6 Millionen Euro aus. Bis Ende September des laufenden Jahres waren es bereits 248 Millionen Euro. Im zurückliegenden Winter erhielten durchschnittlich 97.000 Beschäftigte Saison-Kurzarbeitergeld, um Auftragsflauten in Schlechtwetterperioden zu überbrücken.

LÄNGERE ZAHLDAUER PER RECHTSVERORDNUNG MÖGLICH

Kurzarbeitergeld wird derzeit bis zu sechs Monate gezahlt. Dabei zahlt die BA 60 Prozent des Netto-Verdienstausfalls (67 Prozent bei Eltern). Eine Verlängerung des Anspruchs auf bis zu 18 Monate ist für Scholz ohne Gesetzesänderung möglich. Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass er die Bezugsfrist auf bis zu 24 Monate per Rechtsverordnung ausdehnen kann, sofern "außergewöhnliche Verhältnisse" in bestimmten Branchen oder sogar auf dem gesamten Arbeitsmarkt vorliegen.



Quelle: Reuters (28. Oktober 2008)

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Themen: Berlin , Wilhelm , Dgb

Erschienen 28. Oktober 2008 bei http://www.reuters.com.

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