DG Fonds: Urteile ebnen Weg für Schadenersatz für Anleger

Verjährung droht zum Jahresende 2011 Die DG Fonds Nr. 17, 26, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 39 und 41 sind pleite. Zur Abwendung der Insolvenz haben die DG Fonds zusammen mit der DZ Bank Sanierungskonzepte entwickelt, die zurzeit umgesetzt werden. Für die Anleger, die zumeist auf Rat ihrer Volks- und Raiffeisenbanken in die DG- Immobilienfonds investiert haben, bedeutet dies einen umfangreichen Verzicht auf Ausschüttungen. Ihre Fondsbeteiligung können sie abschreiben. Gleichzeitig sind die Chancen von DG Fonds Anlegern, ihr in die Fonds investiertes Geld im Wege des Schadenersatzes zurückzubekommen, in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Ausschlaggebend hierfür sind zahlreiche Urteile, in denen noch offene Rechtsfragen zu Gunsten der Anleger geklärt wurden. Volks- und Raiffeisenbanken hätten über Provisionen aufklären müssen Die DG-Immobilienfonds wurden über Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben, die satte Provisionen (bis zu 8 %) dafür erhalten haben, dass sie die hochriskanten Fonds-Beteiligungen ihren Kunden schmackhaft gemacht haben. Hinter dem Rücken der insoweit völlig arglosen Kunden, die sich zumeist gar nicht vorstellen konnten, dass ihre Volks- oder Raiffeisenbank solche schmiergeldähnlichen Zahlungen erhält. Diese Unredlichkeit der Volks- und Raiffeisenbanken ist heute der zentrale Ansatzpunkt dafür, um Schadenersatzansprüche von Anlegern, die sich an de DG Immobilien Anlagen beteiligt haben, erfolgreich durchsetzen zu können. Der Bundesgerichtshof und zahlreiche Oberlandesgerichte haben hierfür jetzt den Weg frei gemacht und die Voraussetzungen dafür abgesteckt, wann Anleger Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit DG Immobilien Fonds erfolgreich durchsetzen können. Der Anleger wurde im Beratungsgespräch von seinem Volks- oder Raiffeisenbank-Berater nicht darüber informiert, dass und in welcher Höhe die Bank Provisionen erhält, wenn der Anleger der Empfehlung zur Zeichnung eines Anteils an einem DG-Fonds folgt. Der Fondsprospekt weist zwar aus, was für die Einwerbung von Anlegern – zumeist als „Kosten der Eigenkapitalbeschaffung“ bezeichnet – gezahlt wird, benennt aber nicht die konkrete Volks- oder Raiffeisenbank, die den Anleger beraten hat, als Empfänger der Zahlung. Dies ist bei keinem der DG-Fonds-Prospekte der Fall. Wenn diese beiden Voraussetzungen auf Sie zutreffen, bestehen gute Chancen, dass Sie gegen Ihre Volks- oder Raiffeisenbank Schadenersatz durchsetzen können. DG-Fonds 34 und DG-Fonds 35 – Schadenersatz wegen Prospektfehler In zahlreichen Urteilen wurden die DG Anlage Gesellschaft mbH sowie die DZ Bank AG (als Rechtsnachfolgerin der DG Bank AG) von Anlegern der DG-Fonds Nr. 34 und 35 erfolgreich auf Schadenersatz in Anspruch genommen. So hat das OLG Frankfurt in mehreren Fällen festgestellt, dass der jeweilige Prospekt fehlerhaft ist, da er den Anleger nicht in hinreichendem Maße über die für seine Anlageentscheidung wesentlichen Aspekte informiert. So bemängelt das OLG Frankfurt bezüglich des Pro…

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Themen: Urteile , Immobilienfonds , Raiffeisenbank

Erschienen 27. Juli 2011 auf http://bankundkapitalmarktrecht.twoday.net/.

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