DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG: Säumiger Anleger muss nicht an Fonds zahlen
KAPITAL-RECHTINFO | 18. März 2010 — Anleger der von der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG) aufgelegten Deutschlandfonds bekommen immer mehr Rück…
Das Amtsgericht Bonn hat in einem von der KANZLEI GÖDDECKE vertretenen Fall eine Klage der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG gegen eine Anlegerin abgewiesen, welche die ratenweise Zahlung der Fondseinlagen eingestellt hatte. Die Anlegerin muss die rückständigen Raten nicht mehr zahlen; die Fondsgesellschaft hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Viele Anleger der von der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI AG) aufgelegten Deutschlandfonds hatten sich bei Zeichnung für eine ratenweise Zahlung ihrer Einlagen entschieden. Aufgrund der negativen Entwicklung des Immobilienfonds stellte unsere Mandantin die ratenweisen Zahlungen ein, um nicht noch mehr Geld zu verlieren. Die Fondsgesellschaft blieb hart und machte die rückständigen Raten vor Gericht geltend. Ohne Erfolg. Das Amtsgericht Bonn wies die Klage in vollem Umfang ab. In den Entscheidungsgründen wurde auf die eindeutige Regelung im Gesellschaftsvertrag verwiesen, wonach bei Abbruch des Einzahlungsplans die Einlage automatisch herabgesetzt wird. Der Richter folgte damit unter anderem dem Amtsgericht Westerburg und erteilte der Ansicht des Landgerichts Augsburg, nach der diese Regelung nicht zu Gunsten des Anlegers wirke, eine Absage. Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Das Urteil stärkt die Position von DBVI-Fondsanlegern, welche sich auf ratenweise Zahlung der Einlage eingelassen haben. Diese müssen den miserabel laufenden Fonds wenigstens nicht noch mehr Geld hint…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Mai 2010 auf http://www.kapital-rechtinfo.de.
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