DFB kündigt künftig sportgerichtliche Konsequenzen an

Während Dietmar Hopp, Mäzen des Bundesligisten 1899 Hoffenheim, eine Anzeige gegen einen BVB-Fan erwägt, erklärt der DFB die Verumglimpfungen für “völlig inakzeptabel” und kündigte an, zukünftig auch die DFB-Sportgerichtsbarkeit zum Schutz von Hopp einzuschalten.

Am Sonntagabend bezwang der Aufsteiger 1899 Hoffenheim im Mannheimer Carl-Benz-Stadion Borussia Dortmund mit 4:1. Während des Spiels kam es von Teilen der BVB-Fan zu Beleidigungen und Schmährufe gegen Dietmar Hopp. Ein Transparent auf dem Hopp in einem Fadenkreuz mit der Aufschrift “Im Fadenkreuz. Hasta la vista, Hopp” zu sehen war, wurde von einem Dortmunder Fan hochgehalten.

Nach Angaben des “Mannheimer Morgen” wurde nach der Auswertung des vorhandenen Videomaterials ein 19-Jähriger vorläufig festgenommen. Sowohl der BVB-Präsident als auch der Vorsitzende der Geschäftsführung entschuldigten sich noch während des laufenden Bundesliga-Spiels bei Dietmar Hopp [siehe auch hier]. Weitere Stadionverbote sollen nach der vollständigen Auswertung des Videomaterials noch ausgesprochen werden. Dietmar Hopp erwägt nach diesen Zwischenfällen bei der Mannheimer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den BVB-Fan zu stellen. “Ich mache das auf jeden Fall. So kann es nicht weiter gehen, sonst nimmt das Überhand”.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) erklärte die Verumglimpfungen für “völlig inakzeptabel” und kündigte künftig auch sportgerichtliche Konsequenzen an.

DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch erläuterte zum Ergebnis des Gedankenaustauschs mit Dr. Nachreiner: “Es reicht nicht mehr aus, wenn wir nun schon seit l…

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Themen: Borussia Dortmund , Stadion

Erschienen 23. September 2008 auf http://www.123sportrecht.de.

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