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DEVK - Selbstverständlich !?

am 25.10.2007 von http://www.unfall-recht.info

Es geht um Mietwagenkosten. Die DEVK schreibt mir:

„Selbstverständlich ist der Nachweis der Anschaffung eines Erstzufahrzeuges Voraussetzung für die Zahlung des Ausfallschadens. Die Ersatzbeschaffung dokumentiert den Nutzungswillen des Geschädigten.

Unabhängig davon haben wie die Mietwagenkosten beglichen. Die Zahlung erfolgt ausdrücklich ohne Präjudiz.”

Ob mit oder ohne, Hauptsache, es wurde gezahlt. Und selbstverständlich? S. z.B. BGH NJW 1966, 1260 (LS):

„Der VI. Zivilsenat stimmt dem Urteil des III. Zivilsenates BGHZ 40, 345 [ES Kfz-Schaden E/1] zu, daß der Ersatzpflichtige für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch …

Nutzungswille erforderlich?

Unfall - Blog / Fordert ein Geschädigter Nutzungsausfallentschädigung für sein unfallbeschädigtes Fahrzeug, wird gern behauptet, der erforderliche Nutzungswille sei nicht dargelegt, z.B. weil der Geschädigte keinen Ersatzwagen beschafft hat…

DEVK - liest nicht oder versteht nicht

Unfall - Blog / Über einen erfolglosen Sparversuch der DEVK ist hier bereits berichtet worden. Glaubt man nun aber, dass die DEVK danach und nach zwei verlorenen Instanzen jedenfalls hinsichtlich der seinerzeit nicht geltend gemachten und noch offenen Nutzun…

Rechtsprechung zum Thema Nutzungsausfallentschädigung

Rechtsanwalt Salewski / 28.02.2008 Kollege RA Melchior berichtet am 08.02.2008 im Unfall-Blog über aktuelle und ältere Rechtsprechung des BGH, des Kammergerichts und des Landgerichts Schwerin zum Thema Nutzungsausfallentschädigung und der Regulierungspraxis d…

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Unfallersatztarif meistens zu teuer

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KFZ-Haftpflicht: BGH erneut zur Ersatzfähigkeit des Unfallersatzwagentarifs

JuracityBlog / Erneut verwies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.04.2006- VI ZR 338/04 - auf die in jüngster Vergangenheit bereits ergangenen Entscheidungen und die darin aufgeführten Grundsätze hinsichtlich der Ersatzfähigkeit von Mietwage…

DEVK - Fahrtkosten = Betriebskosten?

Unfall - Blog / Für den Mandanten hatte ich unfallbedingte Fahrtkosten zu Behandlungen u.a. geltend gemacht. Jetzt schreibt mir die DEVK: „Als Fahrtkosten sind die reinen PKW-Betriebskosten abzurechnen. Diese betragen ca. 0,10 Euro pro Kilometer, entspr…

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Die Versuche der Versicherungen am Geschädigten zu sparen

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