Katja Günther mahnt Blogger ab
kLAWtext | 10. November 2009 — Neuigkeiten von der Kollegin Katja Günther. Sie mahnt Blogger dafür ab, dass sie eine Pressemeldung einer Verbraucherzentrale bzw.…
Pressemeldung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vom 6. Oktober 2009: Katja Günther ist in Deutschland die wohl unbeliebteste Rechtsanwältin. Diese betreibt nämlich seit Jahren das Inkassogeschäft für Unternehmen, die einschlägig als Internetabzocker bekannt sind. Frau Günther verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte der Internetabzocker eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen. Nun stand Frau Günther selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde die geschäftige Anwältin dazu verurteilt, die Kosten eines Anwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines von Frau Günther vertretenen Internetabzockers vorgegangen war. Die Urteilsbegründung ist dabei von besonderer Süffisanz. Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 - rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen. die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon einmal nicht sonderlich beeindrucken. Bedauerlicherweise lassen sich Rechtsanwälte vor den schmutzigen Karren spannen, weil dieses Geschäft äußerst lukrativ ist. So wanderten auf das Konto von Frau Günther bis zu € 20.000,- täglich. Wenn jedoch zukünftig ein Internetabzocke-Anwalt damit rechnen muss, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich das schmutzige Geschäft schlichtweg nicht mehr lohnt, entzieht man diesen den Nährboden für ihr Handeln. Was ist also zu tun, wenn eine dubiose Rechnung im Briefkasten liegt? Zunächst sollte man sich Rechtsrat – z.B. bei der Verbraucherzentrale – einholen, um prüfen zu lassen, ob es sich um eine unberechti…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Oktober 2009 auf http://klawtext.blogspot.com/.
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