Letzte Meile Telekom TKG: Deutschland verliert Streit über "Lex Telekom" vor EuGH
Reuters | 3. Dezember 2009 — Brüssel/Düsseldorf (Reuters) - Deutschland ist mit dem umstrittenen Gesetz zum Investitionsschutz in der Telekommunikationsbran…
Brüssel/Düsseldorf (Reuters) - Deutschland ist mit dem umstrittenen Gesetz zum Investitionsschutz in der Telekommunikationsbranche gescheitert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass die Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) gegen europäisches Recht verstoßen. Konkurrenten der Deutschen Telekom hatten kritisiert, die "Lex Telekom" ermögliche dem Marktführer beim Aufbau seines Hochgeschwindigkeitsnetzes (VDSL) ein Monopol. Dies sah auch die EU-Kommission so und verklagte die Bundesregierung im September 2007 wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen TKG.
Auch wenn die Bundesregierung das Gesetz nun ändern muss, so wird sich das Urteil in der Praxis wohl kaum auswirken. Denn mittlerweile hat sich die Telekom mit den Konkurrenten Vodafone und United Internet über einen Mietpreis für die VDSL-Leitung geeinigt. Damit können die Wettbewerber ihren eigenen Kunden die Datenautobahn anbieten. Und auch bei der Forderung der Konkurrenten, Zugang zur Infrastruktur der Telekom zu bekommen, um selbst das Netz aufzurüsten, gibt es Bewegung. Nachdem eine freiwillige Einigung gescheitert war, schalteten die Telekom sowie Vodafone, Telefonica und Hansenet die Bundesnetzagentur ein, die nun die Konditionen festlegen wird. Beim weiteren Ausbau des VDSL-Netzes kooperiert die Telekom zudem mit Wettbewerbern.
EU-KOMMISSION SIEHT WETTBEWERB EINGESCHRÄNKT
EU-Kommissarin Viviane Reding hatte dem deutschen Gesetzgeber vorgeworfen, die Telekom beim Aufbau des VDSL-Netzes entgegen den EU-Regeln vor dem freien Wettbewerb zu schützen. Der EuGH folgte am Donnerstag der Empfehlung seines Generalanwalts Poiares Maduro vom April dieses Jahres. "Der Gerichtshof stellt fest, dass das TKG das Ermessen der Regulierungsbehörde hinsichtlich der Regulierung neuer Märkte in unzulässiger Weise einschränkt." Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Telekom jetzt den Zugang zu ihrem Netz noch weiter erleichtern muss. "Das Urteil stärkt den Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt", erklärte Kommissionssprecher Martin Selmayr. Die Politik der Kommission, die sich gegen Monopole und Regulierungsferien für dominante Telekom-Unternehmen eingesetzt habe, sei bestätigt worden.
Das neue TKG war Anfang 2007 in Kraft getreten. Damals steckte die Telekom mitten im mittlerweile abgeschlossenen VDSL-Ausbau für die 50 größten deutschen Städte und drohte damit, das drei Milliarden Euro teure Vorhaben zu stoppen, wenn es keinen Regulierungsschutz gebe. Nach dem neuen Passus werden "neue Märkte" nur dann von der Bundesnetzagentur reguliert, wenn sonst der Wettbewerb "langfristig" behindert wird.
Die Bundesregierung sieht in dem neuen TKG einen gerechtfertigten Regulierungsschutz für Investitionen, wenn ein neuer Markt entsteht, also Dienste und Produkte angeboten werden, die sich von bisherigen Angeboten deutlich unterscheiden. Das VDSL-Netz erlaubt mit theoretisch bis zu 50 Mbit pro Sekunde deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten als die bisherige DSL-Technik. Die Telekom bietet darüber Telefonie, Internet und Unterhaltung an.
Die Telekom verwies darauf, dass das Urteil wenig praktische Relevanz habe, da der umstrittene Passus bislang nicht angewendet worden sei. Die Telekom habe stattdessen bereits ihr VDSL-Netz geöffnet. Zudem sähe die verabschiedete Novellierung der EU-Telekommunikations-Richtlinien die Notwendigkeit einer investitionsfreundlichen Regulierung, um Anreize für den Breitbandausbau zu schaffen.
Der Telekom-Konkurrenzverband VATM sieht in der EuGH-Entscheidung ein positives Signal für den Wettbewerb. Regulierungsferien verzögerten den Netzausbau und dienten allein den marktbeherrschenden Unternehmen, kommentierte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Zugleich sei die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur gestärkt worden.
Erschienen 3. Dezember 2009 bei http://www.reuters.com.
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