Deutschland ist mitnichten Verfassungs-Exportweltmeister

Wir Deutschen rühmen uns ja gern, Exportweltmeister zu sein. Eine Disziplin, in der wir diesen Titel besonders gern hätten, ist das Verfassungsrecht: Jurastudenten bekommen von ihren Professoren wohlgefällig beigebracht, was für “Exportschlager” viele Errungenschaften des Grundgesetzes seien, allen voran das Bundesverfassungsgericht. Einer jungen Demokratie beim Verfassen der Verfassung ge- und dabei dem deutschen Verfassungsdenken international zu Verbreitung und Anerkennung verholfen zu haben, gehört zu den größten Zierden, mit denen man als Staatsrechtler seinen Lebenslauf schmücken kann.

David S. Law von der Washington University und Mila Versteeg von der University of Virginia haben jetzt eine umfangreiche Studie vorgelegt, in der sie sich mal genau angesehen haben, welche Verfassungen tatsächlich für sich in Anspruch nehmen können, der Welt zum Vorbild zu dienen.

Ihr Ergebnis: Der Pokal geht nach Kanada. Wir dagegen spielen wieder mal im Spiel um Platz 3. Und verlieren dabei wahrscheinlich auch noch.

USA ist kein Vorbild mehr

Hauptsächliches Erkenntnisinteresse ist für Law und Versteeg, den Einfluss der US-Verfassung zu bestimmen. Die ist immerhin die älteste geschriebene Verfassung der Welt und kann auch sonst ohne jeden Zweifel für sich in Anspruch nehmen, ein Gründungsdokument nicht nur der USA, sondern des demokratischen Verfassungsstaates überhaupt zu sein.

Noch 1987, zur 200-Jahr-Feier der Verfassungsgebung, schrieb das Time-Magazin, dass 160 der 170 Nationen ihre Verfassungen nach Modell der US-amerikanischen errichtet hätten, zitieren die Autoren zu Beginn ihrer Studie.

Das, so Law und Versteeg zum Erstaunen der New York Times, ist längst vorbei: Die US-Verfassung ist heute ein ziemlicher Außenseiter, weit weg von dem, was Verfassungsgründer in aller Welt für relevant und anstrebenswert halten.

Basis für diese Behauptung ist ein aus sämtlichen Verfassungen der Erde aus den letzten sechs Jahrzehnten, insgesamt 729 Stück, gewonnener Datensatz, der nach 60 Variablen die in den Verfassungen enthaltenen Rechte und Rechtsdurchsetzungsmechanismen kategorisiert. So entsteht ein Bild, welche Rechtsinstitutionen zu welcher Zeit welches Maß an Verbreitung fanden.

Eine globale “generische Verfassung”

Eine der spannendsten Beobachtungen ist, dass in den letzten Jahren so etwas wie eine “generische Verfassung” entstanden ist: Viele dieser Rechtsinstitutionen sind heute nahezu universell anzutreffen. Und das ist neu.

Law und Versteeg listen neun Rechte auf, die in 90% und mehr der Verfassungen der Welt zu finden sind, von der Religions- und der Meinungsfreiheit, Gleichheit, Eigentum (diese vier mit je 97%), über Privacy, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit bis hin zu Frauenrechten. 1986 gab es nur zwei Rechte mit einem Verbreitungsgrad von über 90%, 1976 kein einziges.

Die durchschnittliche Zahl von Grun…

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Themen: Usa , New York Times , Zweifel , Constitutional Policy , Academic , Americas

Erschienen 8. Februar 2012 auf http://verfassungsblog.de.

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