Deutschland, Mexiko ≠ USA

CK - Washington.   Klar, der US-Anwalt muss als erster ran. Streit mit Kunden, Nachbarn, Lieferanten in Deutschland? Ein Fall fürs US-Gericht! Bauchlandung in Mexiko, Fall von der Veranda in Bermuda? Immer vor's amerikanische Gericht. Woher solche Rechtsauffassungen stammen, wird dem US-Anwalt nicht verständlich. Vielleicht haben die bebilderten Zeitungen und güldenen Blät…

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Themen: Deutschland , Mexiko , Streit , Lieferanten , /2009/02

Erschienen 7. Februar 2009 auf http://anwalt.us.

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