Deutsches Kinderförderwerk darf in Rheinland-Pfalz kein Geld sammeln
am 27.03.2007 von http://info.folkertjanke.de
Das in Wetzlar ansässige Deutsche Kinderförderwerk e. V. darf in Rheinland-Pfalz keine Spenden sammeln. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 16.03.2007 (Az.: 7 B 10090/07.OVG).
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier hatte gegenüber dem Deutsche Kinderförderwerk, das nach seiner Satzung krebskranken, verletzten oder Not leidenden Kindern hilft, ein Sammlungsverbot ausgesprochen und dessen sofortige Vollziehung angeordnet. Den hiergegen gestellten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Das Sammlungsverbot sei zu Recht ergangen, weil das Deutsche Kinderförderwerk keine Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Sammlungen biete. Der Verein erwecke in der Öffentlichkeit den unzutreffenden und irreführenden Eindruck, es handele sich bei ihm um eine als gemeinnützig anerkannte Spendenorganisation, obwohl ihm diese Eigenschaft rückwirkend zum Jahr 2004 entzogen worden sei. Außerdem erfolge keine zweckentsprechende Verwendung der Spenden. Nach …
OVG (7 B 10090/07.OVG) : Deutsches Kinderförderwerk darf kein Geld sammeln
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